Stahlkonzern Fusions-Verbot: Thyssenkrupp wehrt sich mit Klage

Essen · Der Konzern will damit besonders für mögliche künftige Fusions-Verfahren rechtliche Klarheit gewinnen.

 Die Zentrale des Thyssenkrupp-Konzerns in Essen.

Die Zentrale des Thyssenkrupp-Konzerns in Essen.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Thyssenkrupp will das Verbot der Fusion mit dem indischen Stahlhersteller Tata Steel durch die EU-Kommission nicht auf sich sitzen lassen. Am Donnerstag reichte das größte deutsche Stahlunternehmen Klage gegen die Entscheidung beim europäischen Gerichtshof ein, wie Thyssenkrupp-Rechtsvorstand Donatus Kaufmann bestätigte. Nach Meinung des Konzerns ist die Verbotsentscheidung der EU falsch und in Teilen rechtswidrig gewesen. Die Klage soll deshalb auch für zukünftige Fusionskontrollen rechtliche Klarheit schaffen.

Im Juni hatte die EU-Kommission die geplante Stahl-Fusion von Thyssenkrupp und Tata Steel unterbunden. Der Zusammenschluss würde zu einem Preisanstieg bestimmter Stahlsorten führen und damit Industriekunden und Verbrauchern schaden, hieß es in der Begründung. Zudem hätten Thyssenkrupp und Tata Steel keine „geeigneten Abhilfemaßnahmen“ angeboten, um ihre Marktmacht entsprechend zu verringern. Eine Fusion hätte das Joint Venture zum zweitgrößten Stahlproduzenten Europas hinter ArcelorMittal gemacht.

Der Begründung der EU widerspricht Thyssenkrupp nun vehement. Beide Unternehmen seien den Forderungen der EU-Kommission laut Thyssenkrupp mehr als gerecht geworden. Der Veräußerung mehrerer Produktionsanlagen und langfristiger Lieferverträge hätten beide Unternehmen zugestimmt.  Die Kommission verlangte aber mehr: Etwa den Verkauf des gesamten sich überlappenden Verpackungsstahl-Segments.

Für Thyssenkrupp eine unverständlich hohe Forderung, zumal die EU-Kommission erst im vergangenen Jahr dem weltgrößten Stahlkonzerns ArcelorMittal erlaubt hatte, die Stahlfirma Ilva zu übernehmen. Und: Selbst bei einem Zustandekommen des Joint Ventures zwischen Thyssenkrupp und Tata Steel wäre dieses auf Platz zwei am Markt geblieben: Einem Produktionsvolumen von 22 Mio. Tonnen pro Jahr bei Tata und Thyssenkrupp hätten nach Angaben des Konzerns rund 33. Mio Produktionstonnen von ArcelorMittal gegenüber gestanden.

Thyssenkrupp will nun mit der Klage vor allem für mögliche künftige Fusions-Verfahren – auch anderer europäischer Unternehmen – rechtliche Klarheit gewinnen. Denn: „Die Konsolidierung der europäischen Stahlindustrie ist nach wie vor richtig und notwendig, das zeigt auch die aktuell für die Stahlhersteller kritische Marktsituation“, so Kaufmann.

Bei Thyssen Krupp geht man von einer Verfahrensdauer von zwei bis drei Jahren aus. Das Urteil wird Kaufmann also nicht mehr miterleben: Das Vorstandsmitglied räumt zu Ende September seinen Posten. Derweil wird der Konzern seine Umstrukturierung weiter vorantreiben: Durch das Fusion-Verbot musste Vorstandschef Guido Kerkhoff die Pläne zur Aufspaltung des Konzerns in zwei Aktiengesellschaften auf Eis legen. Jetzt sollen die einzelnen Geschäftsbereiche selbstständiger werden, Verwaltungskosten nahezu halbiert und etwa 6000 Stellen abgebaut werden. Der Stahl soll zudem wieder das Kerngeschäft darstellen.

Anleger blicken derweil gespannt auf die erfolgreiche Aufzugssparte des Konzerns. Das „Manager Magazin“ berichtete ohne Angabe von Quellen, dass es nun offenbar „erste informelle Gespräche“ mit Finanzinvestoren zu einer Mehrheitsübernahme gegeben habe. Damit wird der von Kerkhoff angekündigte Börsengang der Sparte unwahrscheinlicher. Thyssenkrupp wollte die Meldung am Donnerstag nicht kommentieren.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort