Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff Schlafentzug-Vorwürfe müssen Nachspiel haben

Meinung | Essen · Die Anwälte von Thomas Middelhoff haben einen neuen Versuch unternommen, ihren Schützling freizubekommen. Über vier Wochen habe der 61-Jährige kaum schlafen können, weil er alle 15 Minuten geweckt worden sei. Die Ermittlungen dazu bringen Licht in ein bisher wenig beachtetes Feld des Strafvollzugs.

Managerabstürze: Middelhoff, Homm, Zumwinkel
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Thomas Middelhoff ist tief gefallen. Einst als Topmanager von anderen und sich selbst gefeiert, sitzt der frühere Arcandor-Chef heute in Untersuchungshaft. Den ihm entgegengebrachten Respekt der Öffentlichkeit hat Middelhoff längst verspielt, wurde er doch im November wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt. Und wie böse öffentliche Häme und Schadenfreude gegen "einen von da oben" sein können, hat sich in diesem Umfang wohl auch erstmals am Beispiel des 61-Jährigen gezeigt. Das dürfte vor allem an Middelhoffs Selbstinszenierung während seiner erfolgreichen Jahre gelegen haben. Er schwang sich schon früh zur Führungsperson auf, stets im Zweireiher mit Einstecktuch gekleidet, die Haare nach hinten gekämmt. Seine Bewunderer nannten ihn "T-Rex". Middelhoff zeigte sich gern als Macher mit Vorliebe für den großen Wurf und weniger für unwichtige Details. Middelhoff polarisierte mit diesem Bild in der Gesellschaft, galt als Prototyp des glatten New-Economy-Managers.

Für seine Anwälte gehört es nun zu ihrem Job, Middelhoff mit allen legalen Mitteln aus der Untersuchungshaft zu holen. Sie beantragten erneut Haftprüfung mit dem Verweis auf den schlechten Gesundheitszustand des 61-Jährigen. Er sei haftunfähig, auch weil er im November und Dezember Opfer systematischen Schlafentzugs in seiner JVA-Zelle geworden sei. Wärter hätten Middelhoff alle 15 Minuten geweckt, um seinen Puls zu kontrollieren und so einem Suizid vorzubeugen, sagen die Anwälte. Nun gibt es Zweifel an dieser Darstellung. Kein JVA-Mitarbeiter habe in dem angegebenen nächtlichen Zeitraum Middelhoffs Zelle betreten. Lediglich durch den Tür-Spion sei kontrolliert worden, teilte das NRW-Justizministerium mit.

Doch egal, ob die Schlafentzug-Vorwürfe in der Causa Middelhoff am Ende haltbar sind oder nicht: Die Ermittlungen dazu bringen Licht in ein bisher wenig beachtetes Feld des Strafvollzugs. Und es bedarf eines Nachspiels. Schließlich wäre es für den deutschen Rechtsstaat eine Bankrotterklärung, wenn klar würde, dass die bekannte Foltermethode Schlafentzug in hiesigen Gefängnissen Anwendung findet. Solche Berichte kannte man bisher über das amerikanische Militärgefängnis Guantánamo, nicht aber über eine deutsche Justizvollzugsanstalt. Und unabhängig davon, was ein Mensch sich hat zu Schulden kommen lassen, es bleibt ein Mensch. Die Fürsorgepflicht des Staates endet spätestens an der Grenze einer Menschenrechtsverletzung, und Schlafentzug gilt als "unmenschliche Behandlung". Damit gehört eine solche Praxis — sollte sie tatsächlich Realität in deutschen Gefängnissen sein — schnellstens abgestellt.

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