Streit um Rundfunkbeitrag Jetzt klagt Sixt vor dem Bundesverwaltungsgericht

München · Das wäre dann Instanz Nummer Drei: Der Autovermieter Sixt will im Rechtsstreit über den neuen Rundfunkbeitrag nicht nachgeben, sondern jetzt vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

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Foto: dpa, dan soe sab

"Es war uns von Anfang an klar, dass wir den Weg durch die Instanzen werden gehen müssen", teilte der Vorstandsvorsitzende Erich Sixt am Dienstag mit.

Seit 2013 bemisst sich der Rundfunkbeitrag für Unternehmen unter anderem danach, wie viele Beschäftigte, Betriebsstätten und Firmenfahrzeuge sie haben. Sixt muss nun für seine rund 500 Betriebsstätten und für alle seine Autos in Deutschland zahlen, unabhängig davon, ob sich dort ein Rundfunk- oder TV-Gerät befindet. Sixt hält das für rechtswidrig.

Sowohl das Verwaltungsgericht München als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatten die Klage aber abgewiesen. Der VGH ließ Revision zu. (Az.: 7 BV 15.344). Nach Ausschöpfung des regulären Rechtsweges ist als letztes eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts möglich.

Im Netz finden sich mittlerweile viele Seiten, die sich mit dem Kampf gegen den Rundfunkbeitrag beschäftigen. Ein informatives und seriöses Forum finden Sie hier.

(felt/dpa)
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