Streit um Kitkat-Riegelform Nestlé verliert vor Europäischem Gerichtshof

Luxemburg · Ist die Form der Kitkat-Riegel so charakteristisch, dass sie eine Anerkennung als eingetragenes Warenzeichen rechtfertigen? Der Europäische Gerichtshof sagt dazu nein.

In einem Streit um die Form des Schokoriegels KitKat hat der Europäische Gerichtshof am Mittwoch gegen den Hersteller Nestlé entschieden. Die vier Fingern ähnelnde Form sei nicht charakteristisch genug, um eine Anerkennung als eingetragenes Warenzeichen zu rechtfertigen, urteilten die Richter.

Der Nestlé-Konzern hatte seit 2002 versucht, ein europäisches Warenzeichen für den Snack eintragen zu lassen.

Die Entscheidung dürfte von Fans des norwegischen Schokoriegels Kvikk Lunsj begrüßt werden. Dessen Hersteller Mondelez kann damit die rund 80 Jahre alte Marke Kvikk Lunsj weiter in der EU vertreiben. Der Snack kam 1937 auf den Markt, zwei Jahre, nachdem KitKat erstmals in britischen Geschäften in den Regalen stand.

Norwegen gehört nicht zur EU, übernimmt aber als Teil des Europäischen Wirtschaftsraums viele der Handelsregeln des Blocks.

(das/AP)
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