Oetker verklagt Aldi Streit um den Fleckenpudding

Düsseldorf · Vor dem Düsseldorfer Landgericht klagt Oetker gegen Aldi. Der Grund: Der ostwestfälische Familienkonzern will verhindern, dass Deutschlands größter Discounter ein ähnliches Konkurrenzprodukt weiterhin verkauft: Einen beliebten Pudding für Kinder.

Paletten voller Pudding sind in deutschen Gerichtssälen keine Alltäglichkeit. Einen dieser seltenen Momente hat es gestern im Düsseldorfer Landgericht gegeben. Das verhandelt über einen vermutlich millionenschweren Streit, in dem es um die Rechte an so genannten Fleckenpuddings geht.

Es klagt die August Oetker KG gegen die Aldi Einkauf GmbH und eine Molkerei aus dem bayerischen Bissingen. Die Entscheidung soll am 1. März verkündet werden (Az: 14 c O 302/11). Zuvor hatte der Bielefelder Nahrungsmittel-Konzern Oetker dem Mitbewerber Aldi und der Molkerei im Eilverfahren verbieten lassen wollen, der Oetker-Hausmarke "Paula" Konkurrenz zu machen durch ein ähnliches Neu-Produkt namens "Flecki". Die 14. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts hat die geforderte Einstweilige Verfügung aber nicht erlassen.

Das Marktsegment für zweifarbige Puddingmasse in Schoko mit Vanilleflecken oder auch in Vanille mit Schokoflecken, dargeboten jeweils in kindgerechter Aufmachung, ist hart umkämpft. Die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann erkannte gestern an, dass die Oetker-"Paula" ein "ganz intensiv vermarktetes Erfolgsprodukt" des Konzerns sei, das sogar mit "Paula-Liedern" aufwarten könne.

Produkte sehen sich zu ähnlich

Zum Beleg dafür, dass die neue Aldi-"Flecki" der Oetker-"Paula" allzu täuschend ähnlich sehe, hatten Oetker-Vertreter beide Produkte palettenweise mitgebracht. So konnte das Gericht die Fleckenbildung beider Marken durch die jeweils durchsichtigen Plastikbecher von außen betrachten. Damit nicht genug: Bei beiden Mischpudding-Produkten wurden die Deckel abgezogen, um zusätzlich den Vergleichs-Blick "von oben" zu gewinnen. Einen Löffel zog aber keiner der Beteiligten heraus — obwohl es vor allem um das Geschmacksmuster geht.

Doch auch ohne Kostprobe machte das Gericht "nach Augenschein" deutlich: Die kuhfell-ähnlich zweifarbig gestalteten Flecken bei der Aldi-"Flecki" seien enger beieinander, nicht so klar konturiert wie beim Oetker-Produkt. Der helle Vanille-Bestandteil sei etwas gelber. Vorläufiges Fazit der Vorsitzenden Richterin: "Die Flecken von 'Flecki' sind ganz schön weit weg von den Tupfen von 'Paula'!"

Auch die Kühe auf beiden Puddingbecherdeckeln seien nicht zu verwechseln. Bei "Paula" ist es eine "dicke Kuh mit Sonnenbrille". Bei "Flecki" sei zwar auch eine Kuh abgebildet, aber "mit schlankem Hals" und längst nicht so dominierend neben anderen Tieren vom Bauernhof, so das Gericht.

Fazit der Vorsitzenden Richterin Brückner-Hofmann: Für Oetker-Konkurrenten müsse es möglich sein, "ein kindgerechtes Produkt auf den Markt zu bringen" - selbst wenn dies eine "Anlehnung oder Annäherung" an bestehende Produkte darstelle. Auf der Suche nach Alternativvorschlägen habe die Kammer sogar an Dalmatiner-Flecken gedacht, aber diese Idee gleich wieder verworfen: "Das Fleckige hier ist natürlich die Kuh!" Streitwert im Pudding-Zwist: vorläufig 250.000 Euro — ohne Beschränkung nach oben.

(RP/jre)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort