Streik: Diese Rechte haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
22.08.2024
, 08:55 Uhr
In unregelmäßigen Abständen stehen in NRW alle Busse und Bahnen, die Gepäckbänder am Flughafen oder die Fließbänder der Deutschen Post still. Der Grund: Die Gewerkschaften rufen zum Streik oder Warnstreik auf. Das Ziel sind häufig bessere Arbeitsbedingungen oder Lohnerhöhungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die werden in Tarifverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgebern verhandelt. Wird das eigene Unternehmen von einer Gewerkschaft wie Verdi oder GEW zum Streik aufgerufen, darf man sich als Arbeitnehmer beteiligen und die Arbeit niederlegen. Eine Kündigung kann nicht drohen, der Arbeitgeber kann als Kampfmittel allerdings den Zugang zu Arbeit und Lohn verweigern und die Mitarbeitenden "aussperren".