RWE siegt vor Gericht Stilllegung von Biblis war rechtswidrig

Biblis · In der Klage um die Stilllegung des Atomkraftwerks Biblis hat das Bundesverwaltungsgericht dem Energiekonzern RWE recht gegeben.

Deutschlands ältestes Atomkraftwerk Biblis in sechs Daten
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Foto: dapd

Die Richter bestätigten einen Spruch des Verwaltungsgerichtshof Kassel. Der hatte 2013 geurteilt, dass die nach den schweren Unfällen im Kernkraftwerk Fukushima ergangenen Anordnungen des hessischen Umweltministeriums rechtswidrig waren.

Hessen hatte angeordnet, den Betrieb in Biblis Block A vorübergehend einzustellen bzw. nicht wieder aufzunehmen (Block B). Die Anordnungen seien bereits formell rechtswidrig seien, weil die Klägerin nicht angehört worden sei und dies einen beachtlichen Verfahrensfehler darstelle, hieß es zur Begründung.

Die Urteile des Verwaltungsgerichtshofs sind damit rechtskräftig. RWE kann nun auf Rückzahlungen in dreistelliger Millionen-Höhe hoffen.

(anh)
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