Einigung bei Thyssenkrupp Betriebsbedingte Kündigungen sollen Ausnahme sein

Essen · Der geplante Abbau von 6000 Arbeitsplätzen beim kriselnden Mischkonzern Thyssenkrupp soll nach einer Vereinbarung zwischen dem Vorstand, der IG Metall und dem Betriebsrat weitgehend ohne betriebsbedingte Kündigungen umgesetzt werden.

 Beschäftigte von Thyssenkrupp stehen vor dem Werk in Duisburg Hüttenheim (Archivfoto).

Beschäftigte von Thyssenkrupp stehen vor dem Werk in Duisburg Hüttenheim (Archivfoto).

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

"Die heute getroffene Vereinbarung bestimmt die Spielregeln für den Konzernumbau", sagte der stellvertretende Aufsichtsratschef und IG Metall-Sekretär Markus Grolms am Samstag der Nachrichtenagentur Reuters. Das gebe den Beschäftigten Sicherheit. "Betriebsbedingte Kündigungen sollen vermieden werden und sind nur in Ausnahmefällen möglich." Personalvorstand Oliver Burkhard bestätigte dies auf seinem Twitter-Account. "Betriebsbedingte Kündigungen wollen wir vermeiden, sind aber in Ausnahmen (ultima ratio) möglich."

Aufsichtsratschefin Martina Merz stellte sich hinter die Pläne von Vorstandschef Guido Kerkhoff, der unter anderem die lukrative Aufzugssparte teilweise an die Börse bringen und die Kosten senken will. "Bei der Umsetzung der strategischen Neuausrichtung werden wir den Vorstand gerne begleiten", erklärte sie, nachdem der Vorstand seine Pläne dem Strategie-, Finanz- und Investitionsausschuss des Aufsichtsrats vorgestellt hatte. Der Ausschuss habe sich einstimmig hinter die Pläne gestellt, die Kerkhoff am Freitag nach der Absage des Stahl-Joint-Ventures mit Tata Steel und der Konzernaufspaltung vorgestellt hatte. Auch das Präsidium des Aufsichtsrats werde dem Kontrollgremium empfehlen, die Pläne Kerkhoffs bei der Sitzung am 21. Mai anzunehmen.

Die Arbeitnehmervertreter stärkten dem Manager ebenfalls den Rücken. "Der Umbau von Thyssenkrupp ist leider unvermeidbar", betonte Grolms. "Mit der Grundlagenvereinbarung sind jetzt aber Mindeststandards für den fairen Umgang mit den Beschäftigten festgelegt." Beim möglichen Börsengang der Aufzugssparte habe sich Thyssenkrupp verpflichtet, eine in Deutschland gelistete Aktiengesellschaft zu gründen. Im Geschäft mit Autoteilen werde eine Führungsgesellschaft mit einem Aufsichtsrat gebildet. Damit sei die Mitbestimmung in allen Bereichen abgesichert. "Wenn in Zukunft Unternehmen verkauft oder verselbständigt werden sollen, muss in jedem Fall zunächst eine Fair-Owner Vereinbarung mit der IG Metall getroffen werden."

In die Diskussionen um die Zukunft des Traditionskonzerns mit rund 160.000 Beschäftigten schaltete sich auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet ein. Er pocht darauf, dass beim Umbau von Thyssenkrupp erzielte Einnahmen in den Konzern fließen. "Erlöse eines Börsengangs oder aus möglichen Veräußerungen müssen in die Zukunftsfähigkeit von Thyssenkrupp insgesamt investiert werden, damit der überwiegende Teil der Arbeitsplätze gesichert werden kann", sagte der CDU-Politiker nach einem Treffen mit Kerkhoff und Grolms in Essen.

(mro/REU)
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