Bundeskabinett beschließt Änderungen NRW fordert Nachbesserungen bei Reform der Mitarbeiterbeteiligung bei Start-ups

Düsseldorf · Die Start-up-Szene fordert seit Jahren Verbesserungen beim Thema Mitarbeiterbeteiligung. Nun hat die Bundesregierung eine Reform auf den Weg gebracht – trotzdem gibt es aus der Branche scharfe Kritik. Auch in NRW hält man einige Punkte für problematisch.

 NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bei einer Pressekonferenz.

NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart bei einer Pressekonferenz.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Die Bundesregierung will es Start-ups erleichtern, Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen. Auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Finanzministeriums hatte sich das Kabinett in dieser Woche geeinigt. Bislang müssen Beschäftigte, die Anteile an einem Unternehmen erhalten, diese schon bei der Übertragung versteuern. Künftig soll die Steuer erst dann fällig werden, wenn die Arbeitnehmer ihre Unternehmensanteile wieder verkaufen.

Mit dem Beschluss wird eine langjährige Forderung der Gründerszene erfüllt, dennoch zeigte sich Christian Miele, Präsident des Bundesverbands Deutsche Start-ups, unzufrieden mit der Lösung. Der Vorschlag von Finanzminister Olaf Scholz werde ein Rohrkrepierer, zürnte Miele im Kurznachrichtendienst Twitter: „Nutzlos. Praxisfern. Einfach untauglich.“ Auch der Präsident des IT-Branchenverbands Bitkom, Achim Berg, sprach von einer Enttäuschung: „Wenn wir Startups im weltweiten Wettbewerb um die besten Mitarbeiter ein Instrument an die Hand geben wollen, um attraktive Vergütungspakete zu schnüren, dann muss man festhalten: Mit dem jetzt auf den Weg gebrachten Fondsstandortgesetz wird das nicht gelingen.“

Unterstützung erhält die Branche auch von NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP). Der Schritt sei überfällig und er sei froh, dass er endlich gegangen wird, sagte Pinkwart. Ihm gehen die Beschlüsse allerdings nicht weit genug: „Eine Verdopplung des grundsätzlichen Freibetrags bei Mitarbeiterbeteiligungen auf 720 Euro ist noch zu zaghaft, hier hätte ich mir mutigere Anhebung auf 5000 Euro gewünscht – vor allem im Hinblick auf den internationalen Vergleich“, sagte der FDP-Politiker. Diese Grenze wird auch vom Bitkom gefordert.

Bemängelt wurde in der Vergangenheit immer, dass die Anteile bereits beim Kauf versteuert werden müssen. Die Bundesregierung will dies ändern. Künftig soll die Besteuerung zum Zeitpunkt der Veräußerung der Anteile erfolgen, spätestens aber nach zehn Jahren oder bei einem Arbeitgeberwechsel. Aus Pinkwarts Sicht ist die Frist von zehn Jahren zu niedrig angesetzt. Er sieht auch in anderen Punkten des Gesetzesentwurfs „Unzulänglichkeiten“, wie er es ausdrückt. Die Landesregierung werde sich deshalb laut dem NRW-Wirtschaftsminister im Bundesrat mit ihren Vorstellungen einbringen.

Der Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass die Vergütung eines Fondsmanagers von Wagniskapitalfonds, die sogenannte Management Fee, künftig nicht mehr umsatzsteuerpflichtig ist. Die Beteiligungsbranche hatte zuvor immer wieder darauf hingewiesen, dass in den meisten anderen Ländern die Vergütung des Fondsmanagers nicht mit einer Mehrwertsteuerpflicht belegt ist.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte den Entwurf als großen Erfolg gewertet: „Deutschland wird attraktiver und wettbewerbsfähiger als Fondsstandort.“ Insbesondere die lebendige Start-up-Szene in Deutschland erhalte durch die neuen Regeln einen wichtigen Anschub. Doch auch in der Bundesregierung ist nicht jeder glücklich über das Paket. Der Beauftrage für Start-ups und die digitale Wirtschaft im Bundeswirtschaftsministerium, Thomas Jarzombek, sagte in einer Diskussion im Netzwerk Clubhouse: „Es ist ein Fortschritt, aber es ist nicht das, was wir wollten.“

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