Urteil im Falk-Prozess Stadtplan-Erbe muss 209 Millionen Euro zahlen

Hamburg · Der ehemailige Internetstar Alexander Falk muss eine herbe Niederlage einsteclen. Das Hamburger Straf- und Zivilgericht will ihn für seinen überteuerten Firmenverkauf zu Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilen.

 Der Internet-Unternehmer Alexander Falk muss Schadensersatz in Millionenhöhe bezahlen.

Der Internet-Unternehmer Alexander Falk muss Schadensersatz in Millionenhöhe bezahlen.

Foto: dpa, Angelika Warmuth

Der ehemalige Internet-Unternehmer Alexander Falk soll knapp 209 Millionen Euro Schaden ersetzen, den er mit einem manipulierten Unternehmensverkauf im Jahr 2000 verursacht hat. Diese Entscheidung hat die 27. Zivilkammer des Hamburger Landgerichts am Donnerstag in der Hansestadt verkündet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht ist möglich.

Firma überteuert verkauft

Die Insolvenzverwalter der britischen Firma Energis plc hatten Falk auf Schadenersatz verklagt, weil Energis ihm 2000 zu einem überhöhten Preis seine Firma Ision abgekauft hatte. Damals waren knapp 209 Millionen Euro in bar geflossen sowie Aktien, die heute allerdings wertlos sind.

Falk war wegen manipulierter Ision-Umsätze zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden und hat seine Strafe verbüßt. Seit August 2011 ist er wieder auf freiem Fuß. "Der Käufer kann im Rahmen des Schadenersatzes die Rückabwicklung des Vertrags verlangen", sagte Gerichtssprecher Conrad Müller-Horn.

Mit Blick auf das Zivilverfahren hatte zuvor ein Strafgericht das eingefrorene Vermögen von Falk nicht endgültig zugunsten des Staates einkassiert. Die Ansprüche von Energis hätten Vorrang. Im Zuge des Verfahrens waren 30 Millionen Euro aus dem Privatvermögen und 50 Millionen Euro eines Falk-Unternehmens mit einem Arrest belegt worden.

Falks Zahlungsfähigkeit ist fraglich

Ob Falk den Schadenersatz leisten kann, ist ungewiss. Zeitweise hieß es in Medienberichten, der vermögende Schwiegervater des Straftäters könnte in einem Vergleich mit Energis einen Teil der Forderungen begleichen. Sollte die Forderung von Energis rechtskräftig werden, so kann das Unternehmen Anspruch auf Falks Vermögen bis zur Pfändungsgrenze erheben.

(dpa)
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