HSH-Nordbank Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freisprüche ein

Hamburg · Die Hamburger Staatsanwaltschaft will den Freispruch der früheren Vorstände der HSH Nordbank um Dirk Jens Nonnenmacher anfechten. "Wir werden Revision einlegen", sagte Behördensprecher Carsten Rinio am Donnerstag.

  Der frühere Vorstandschef und Ex-Finanzchef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher (rechts), und sein Anwalt Heinz Wagner vor der Urteilsverkündung im Landgericht in Hamburg.

Der frühere Vorstandschef und Ex-Finanzchef der HSH Nordbank, Dirk Jens Nonnenmacher (rechts), und sein Anwalt Heinz Wagner vor der Urteilsverkündung im Landgericht in Hamburg.

Foto: dpa, dan kno

"Wir können die Entscheidung des Gerichts nicht nachvollziehen", sagte er. Der Fall landet damit aller Voraussicht nach vor dem Bundesgerichtshof.

Das Landgericht der Hansestadt hatte den kompletten früheren Bankvorstand am Mittwoch von den Vorwürfen der schweren Untreue und Bilanzfälschung freigesprochen. Die Entscheidung der Richter habe die Staatsanwaltschaft überrascht, erklärte Rinio.

In der Begründung des Gerichts hieß es, die sechs Manager hätten bei dem komplexen Finanzgeschäft "Omega 55" im Dezember 2007 zwar ihre Pflichten als Vorstände verletzt. Diese Pflichtverletzungen seien aber nicht so evident oder schwerwiegend gewesen, dass sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Verurteilung wegen Untreue rechtfertigten.

"Wir teilen diese Bewertung nicht", erklärte Rinio. "Wir sehen eine gravierende und evidente Pflichtverletzung." Seitdem die Strafkammer das Hauptverfahren eröffnet habe, habe sich nichts an der Tatsachengrundlage für die rechtliche Bewertung geändert: "Dann hätte das Hauptverfahren gar nicht eröffnet werden dürfen. Das ist für uns widersprüchlich und rätselhaft."

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort