Vorwurf: Versuchter Prozessbetrug und Urkundenfälschung Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Mobilcom-Manager

München (rpo). Die Staatsanwaltschaft Flensburg untersucht die Umstände der Amtsübernahme beim Telefonunternehmen Mobilcom durch Aufsichtsratschef Dieter Vogel. Demnach wird wegen versuchten prozessbetruges und Urkundenfälschung ermittelt.

Das sagte Behördensprecherin Ulrike Stahlmann-Liebelt dem Nachrichtenmagazin "Focus". Hintergrund des Verfahrens ist eine Strafanzeige von Sybille Schmidt-Sindram, der Ehefrau des Mobilcom-Gründers Gerhard Schmid. Ihre Anwälte werfen der Mobilcom-Spitze unlautere Methoden bei der Neubesetzung des Aufsichtsrats vor, die zur Wahl Vogels führte.

Bei der Wahl zum Aufsichtsratschef war Vogel, der den Vergleich mit Ex-Großaktionär France Telecom ausgehandelt hatte, zunächst dreimal durchgefallen, bevor er sich schließlich doch durchsetzen konnte. Dem "Focus"-Bericht zufolge war dabei die Stimme des neuen, von Vogel vorgeschlagenen Aufsichtsrats Horst Dietz entscheidend, der Carsten Meyer ersetzt hatte. Nach Mobilcom-Angaben ist diese Darstellung jedoch falsch, da Vogel ohne Gegenstimme gewählt worden und es daher auf die Stimme von Dietz nicht angekommen sei.

Gegen diesen Wechsel im Aufsichtsrat hatten die Schmids vor dem Landgericht Flensburg geklagt und am vergangenen Mittwoch gewonnen. Laut Urteil war Dietz nie Mobilcom-Aufsichtsrat, weil Meyer gar nicht wirksam zurückgetreten war und somit im Gremium verbleibt.

Schmid-Anwalt Wolfgang Kubicki sprach in diesem Zusammenhang von "Wirtschaftskriminalität auf höchstem Niveau". "Ohne das Hinausdrängen von Meyer wäre Vogel nie an die Macht gekommen", sagte er dem Magazin. Ein Mobilcom-Sprecher nannte die Vorwürfe dagegen unbegründet.

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