Jeder darf Geld abheben Sparkassen müssen Geldautomaten öffnen

München (RPO). Sparkassen müssen ihre Geldautomaten für Kunden anderer Banken öffnen. Jeder soll mit seiner Visa-Karte Geld abheben können. Das entschied das Oberlandesgericht München (OLG) und hob damit ein anderslautendes Urteil des Landgerichts München auf, wie die Direktbank ING-DiBa am Freitag mitteilte.

Im konkreten Fall hatten ING-DiBa, Volkswagen Bank und Targobank gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt, weil diese ihre Geldautomaten für die Visa-Karten fremder Institute sperrte. Die Sperren muss die Sparkasse nun wieder zurücknehmen, urteilte das OLG und gab damit der Berufung der Privatbanken gegen das Urteil der Vorinstanz statt.

"Das OLG bewertet die Sperrungen von einzelnen Banken als kartellrechtlich unzulässige Diskriminierung, da die Sparkasse eine marktbeherrschende Stellung ausübe", erklärte ING-DiBa-Rechtsexperte Sven Matschulla. Es sei derzeit noch nicht bekannt, ob das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zulasse.

In der Bankenbranche wird seit längerem über über die Gebühren für das Abheben an fremden Geldautomaten gestritten. Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken sind sich uneins über eine Grenze für die Gebühren, die Kunden zahlen müssen, wenn sie Geld an Automaten anderer Institute abheben. Direktbanken bieten ihren Kunden oft an, bundesweit oder sogar weltweit kostenlos Geld abheben zu können. Sie verlassen sich damit auf die Infrastruktur etwa von Sparkassen und Volksbanken, die ein sehr viel dichteres Netz von Geldautomaten haben als die Privatbanken.

(AFP/awei)
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