Kunden dürfen gar nicht Offroad fahren Ärger für Sixt wegen „Ab ins Gelände“-SUV-Reklame

München · Der Autovermieter Sixt hat juristischen Ärger wegen seines Werbespruchs „Ab ins Gelände“. Denn die Sixt-Kundschaft darf mit den angepriesenen SUV-Mietautos laut Geschäftsbedingungen gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren.

 In einer Niederlassung des Mietwagenanbieter Sixt wird ein Autoschlüssel überreicht (Symbolbild).

In einer Niederlassung des Mietwagenanbieter Sixt wird ein Autoschlüssel überreicht (Symbolbild).

Foto: dpa/Sina Schuldt

Deshalb hat die Wettbewerbszentrale das Unternehmen vor dem Münchner Landgericht verklagt. Richter Wolfgang Gawinski deutete bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag an, dass die Autovermietung sich darauf einstellen muss, künftig weniger vollmundige Werbesprüche zu formulieren: „Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung“, sagte Gawinski.

Die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft. Der Streit mit Sixt läuft seit mehreren Jahren, zunächst vor der Industrie- und Handelskammer, seit vergangenem Jahr vor Gericht.

Sixt wollte Mieter für teure SUVS anlocken und hatte deswegen für Offroad-Fahren geworben. Auf Nachfrage der Wettbewerbszentrale stellte sich jedoch heraus, dass Offroad in diesem Fall nicht wörtlich zu verstehen ist. Die Kunden dürfen nur auf öffentlichen Verkehrswegen fahren. Sixt weist jedoch den Vorwurf der Irreführung zurück, weil das Fahren auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen erlaubt ist, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, wie der Sixt-Anwalt betonte. Das Gericht will sein Urteil am 5. März verkünden.

(felt/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort