Selbst Grüne dafür Gastro-Verband will Heizpilz-Verbot in diesem Jahr aussetzen

Berlin · Heizpilze ermöglichen in kalten Monaten mehr Außengastronomie, sind aber sehr umweltschädlich. Deshalb sind sie vielerorts verboten. In der Corona-Krise könnte es nun aber eine Ausnahme geben.

 Ein Heizstrahler steht im Außenbereich eines Restaurants.

Ein Heizstrahler steht im Außenbereich eines Restaurants.

Foto: dpa/Daniel Karmann

Deutsche Gastronomen fordern die bundesweite Zulassung der teils verbotenen Heizpilze, um im Herbst und Winter mehr Gäste im Freien bedienen zu können. „Die Kommunen, die derzeit ein Verbot von Heizpilzen haben, sollten es in diesem Herbst und Winter aussetzen“, sagte die Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga), Ingrid Hartges, dem „Tagesspiegel“. Wirte, die keine andere Möglichkeit hätten, sollten in diesem Winter Gas-Heizpilze und Elektro-Wärmestrahler verwenden dürfen. Als ein Argument dafür gilt, dass Wirte ihre Gäste dann auch im Herbst und Winter draußen platzieren können und Abstand gehalten werden kann.

Vielerorts sind die sogenannten Heizpilze aus Umweltschutzgründen verboten. Der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Marcel Kling, sagte der Zeitung dazu: „Heizpilze sind umweltpolitisch problematisch, einen verantwortlichen Einsatz in diesem Ausnahmejahr 2020 sollten wir aber zulassen.“

Selbst die Grünen halten eine Ausnahme für vertretbar: „Aus klima- und umweltpolitischen Gründen lehnen wir in Zeiten, in denen man im Restaurant oder Café im Winter ganz normal drinnen sitzen kann, den Betrieb von Heizpilzen im Außenbereich ab“, sagte Bundestagsfraktionschef Anton Hofreiter der Deutschen Presse-Agentur. „In diesem Winter ist das alles anders und daher wäre ich in dieser speziellen Ausnahmesituation und mit Blick auf den Gesundheitsschutz dafür, Verbote zeitlich befristet auszusetzen.“

Zu prüfen bleibe aber, welche Heiztechnik die geeignetste ist, sagte Hofreiter. „Natürlich wäre wünschenswert, dass primär andere Optionen wie Überdachungen, Zelte und Decken zum Zuge kommen.“ Grundsätzlich entschieden die Kommunen vor Ort über den Umgang mit Heizpilzen.

(cpas/dpa)
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