Schuhhändler wird zum Sanierungsfall Görtz flüchtet unter Schutzschirm

Hamburg · Nun ist auch der Hamburger Schuhhändler Görtz in finanzielle Not geraten und zum Sanierungsfall geworden. Die Muttergesellschaft Ludwig Görtz GmbH hat ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt.

 Passanten vor dem Eingang des Hauptgeschäfts der Schuhhandelskette Görtz in Hamburg (Archivbild).

Passanten vor dem Eingang des Hauptgeschäfts der Schuhhandelskette Görtz in Hamburg (Archivbild).

Foto: dpa/Maja Hitij

Das teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Für zwei Töchter wurde zudem ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Der Geschäftsbetrieb in den Filialen, der Zentrale in Hamburg und den beiden Zentrallagern läuft der Mitteilung zufolge uneingeschränkt weiter. „Alle Stores haben geöffnet“, hieß es.

Die Löhne und Gehälter der rund 1800 Beschäftigten für September, Oktober und November seien durch die Bundesagentur für Arbeit gesichert. „Ab Dezember 2022 wird Görtz die Löhne und Gehälter wieder aus eigenen Mitteln zahlen.“ Begründet wird die aktuelle Entwicklung mit dem Ukraine-Krieg, der hohen Inflation und steigenden Energiepreisen, die zu „enormer Kaufzurückhaltung in den Filialen und im Onlinegeschäft“ geführt hätten.

Im einzelnen sind die Muttergesellschaft sowie die Tochterunternehmen Görtz Retail GmbH und Görtz Logistik GmbH betroffen. Das Unternehmen betreibt rund 160 Filialen in Deutschland und Österreich. Als vorläufigen Sachwalter setzte das für Insolvenzfälle zuständige Amtsgericht Hamburg den Hamburger Anwalt und Sanierungsexperten Sven-Holger Undritz von der der Restrukturierungs- und Insolvenzrechtskanzlei White & Case ein. Ein Gerichtssprecher bestätigte die Eröffnung der drei vorläufigen Verfahren.

Bei dem Schutzschirmverfahren handelt es sich um eine Spezialform zur Sanierung des Unternehmens in Eigenverwaltung, bei dem das bisherige Management die Geschicke des Unternehmens in der Hand behält. Die Geschäftsführung um den Chef Frank Revermann und den Finanzchef Tobias Volgmann (CFO) bleibt im Amt, der Sachwalter führt die Aufsicht.

Mit den gerichtlichen Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung wolle sich die Görtz-Gruppe „konsequent restrukturieren und zukunftssicher aufstellen“, heißt es in der Mitteilung weiter. Die Geschäftsführung wolle in den kommenden drei Monaten einen Sanierungsplan erarbeiten. „Wenn die Gläubiger diesem Plan zustimmen und das Gericht ihn bestätigt, wird der Erhalt und die nachhaltige Fortführung von Görtz gesichert.“ Görtz sei „eine starke und bekannte Marke, die weiterhin viel Potenzial in sich trägt“.

(felt/dpa)
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