Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamtes "S21" — Bahn darf keine Bäume fällen

Stuttgart · Rückschlag für die Deutsche Bahn: Auf der Baustelle des Milliardenprojekts Stuttgart 21 darf der Konzern vorerst keine Bäume fällen. Das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde hat das Fällen im Schlossgarten verboten.

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Foto: dapd, Daniel Maurer

Nach einem Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" droht die Behörde mit einer Strafe von 250.000 Euro für den Fall eines Verstoßes. Baumfällen wäre somit illegal, die Bauarbeiten könnten sich weiter verzögern. Hintergrund ist der Schutz bedrohter Tiere.

In dem achtseitigen Schreiben vom 5. Oktober 2010, das der Zeitung vorliegt, verlangt das EBA von der Bahn eine "Maßnahmenplanung zur Vermeidung von Schädigungen des Juchtenkäfers" und der Fledermäuse. Der Konzern habe diese Planung zwar inzwischen vorgelegt, teilte das EBA mit. Jedoch: "Die Entscheidung über die Planung hat die Bahn abzuwarten." Wie lange das dauert, ist unklar.

Vorerst dürfen also keine Bäume für den geplanten Tiefbahnhof fallen. Erst kurz vor Weihnachten hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) den Bauarbeitern eine Zwangspause verordnet. Die Mannheimer Richter verlangten Nachbesserungen beim Artenschutz - vor allem wegen des streng geschützten Juchtenkäfers. Der geplante Abbruch des Bahnhof-Südflügels und das Baumfällen waren nach damaliger Einschätzung der Bahn von dem Urteil nicht betroffen.

Die Bahn will laut "Stuttgarter Nachrichten" trotz allem möglichst schnell mit den Fällarbeiten beginnen, weil das Naturschutzgesetz diese nur bis Ende Februar zulässt. Der Konzern zeigte sich dem Bericht zufolge zuversichtlich, alle Auflagen zu erfüllen. Für Fragen war das Kommunikationsbüro der Bahn zunächst nicht zu erreichen.

(dpa)