Gegen Land Hessen und Bund RWE reicht Klage wegen Stilllegung von AKW Biblis ein

Essen · Wie ein Damoklesschwert schwebte die Schadenersatzklage von RWE wegen der rechtswidrigen Biblis-Abschaltung über der Landesregierung. Nun hat der Energiekonzern Fakten geschaffen, auf die das Land reagieren muss. Der Bund sieht keine Fehler bei sich.

Deutschlands ältestes Atomkraftwerk Biblis in sechs Daten
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Foto: dapd

Der Energiekonzern RWE hat wegen der rechtswidrigen Abschaltung des Atomkraftwerks Biblis Klage gegen den Bund und das Land Hessen beim Landgericht Essen eingereicht. Das bestätigten am Montag Sprecher des Unternehmens und des Wiesbadener Umweltministeriums. Zur Höhe des Schadenersatzes machte der Energiekonzern keine Angaben. Nach Schätzungen soll die Summe bei bis zu 200 Millionen Euro liegen.

Die hessische Landesregierung betonte, das Land werde auch nach der Klage des Biblis-Betreibers keinen Kurswechsel vornehmen. "An der Haltung Hessens hat sich nichts geändert", hieß es in einer Erklärung, die vom Umweltministerium verbreitet wurde. Das Land habe nach dem Reaktorunglück in Japan wie alle anderen Bundesländer auch ohne Anhörung aufgrund der Vorgaben des Bundes gehandelt. Deshalb müsse der Bund auch für mögliche Schadenersatzansprüche aufkommen.

Der Energiekonzern habe seine Klage sowohl gegen das Land Hessen als auch den Bund gerichtet, erklärte die Landesregierung weiter. Das zeige, dass auch RWE den Bund in der Pflicht sieht. Zudem sei fraglich, ob das Unternehmen überhaupt Schadenersatz verlangen könne, da RWE gegen die Stilllegungsverfügung im Jahr 2011 keinen Widerspruch eingelegt habe. Hessen werde die Klage nun prüfen und sich mit dem Bund entsprechend abstimmen.

Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums betonte, berechtigte Ansprüche von RWE gegen den Bund seien nicht zu erkennen. Es seien keinerlei rechtlich relevante Handlungen vorgenommen worden.
"Insofern ist fraglich, ob die Klage, soweit sie den Bund betrifft, überhaupt zulässig ist." Das Ministerium werde die Anklageschrift nun sorgfältig analysieren und sich dann in angemessener Weise verteidigen.

Einzelheiten zu der Klage teilte RWE nicht mit. Außerhalb des gerichtlichen Verfahrens werde es keine weiteren Details mehr geben, kündigte der Energiekonzern an.

Nach dem Reaktorunglück in Japan waren im März 2011 die ältesten Atomkraftwerke Deutschlands binnen weniger Tage auf Betreiben des Bundes stillgelegt worden. Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Januar 2014, dass die Abschaltung rechtswidrig gewesen sei. Hessen hatte damals bei der Stilllegung bewusst auf eine Anhörung von RWE verzichtet. Ein Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags soll nun klären, wer die politische Verantwortung dafür trägt.

(dpa)
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