120 Unternehmen aus der Müllbranche unter Verdacht Razzia: Firmen sollen Grünen Punkt betrogen haben

Bonn (rpo). In einer bundesweiten Razzia haben das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft in Köln 120 Unternehmen aus der Müllbranche durchsuchen lassen. Die Behörden vermuten durch Preisabsprachen einen Betrug gegenüber dem Grünen Punkt.

<P>Bonn (rpo). In einer bundesweiten Razzia haben das Bundeskartellamt und die Staatsanwaltschaft in Köln 120 Unternehmen aus der Müllbranche durchsuchen lassen. Die Behörden vermuten durch Preisabsprachen einen Betrug gegenüber dem Grünen Punkt.

Grund der bundesweiten Aktion mit mehr als 300 Einsatzkräften ist nach Angaben des Kartellamts in Bonn der Verdacht unzulässiger Absprachen bei der Abgabe von Angeboten für Verträge mit dem Grünen Punkt.

Das Duale System Deutschland, Markenzeichen Grüner Punkt, vergibt Aufträge an andere Unternehmen, Verpackungsmüll zu sammeln und zu entsorgen. Im April hatte das DSD die Verträge für Glas- und die so genannten Leichtverpackungen (Kunststoffe, Weißblech und Aluminium) für mehr als 400 Vertragsgebiete im gesamten Bundesgebiet zum ersten Mal öffentlich ausgeschrieben.

Die Laufzeit der Verträge soll drei Jahre betragen. Das gesamte Auftragsvolumen hat nach Angaben des Kartellamts einen Wert von etwa 3,6 Milliarden Euro.

Das Ergebnis der Ausschreibung entspreche aber nicht dem, was unter Wettbewerbsbedingungen zu erwarten gewesen wäre, erklärten die Bonner Wettbewerbshüter. In etwa der Hälfte der Vertragsgebiete habe überhaupt nur ein Entsorgungsunternehmen ein Angebot abgegeben. Entsprechend lägen in Gebieten mit nur einem Angebot die Angebotspreise im Durchschnitt um etwa 70 Prozent über dem Durchschnitt des jeweils preisgünstigsten Bieters in Gebieten, in denen mehr als einem Angebot abgegeben wurde. Auffällig sei auch, dass in vielen Fällen nur der Altvertragsinhaber angeboten habe, obwohl eine Reihe anderer Unternehmen wettbewerbsfähige Angebote hätte abgeben können.

Appell zur Aufklärung

Das Bundeskartellamt geht dem Verdacht nach, dass an den Absprachen beteiligte Unternehmen insbesondere auf mittelständische Unternehmen gezielt Druck ausgeübt haben beziehungsweise ihnen keine Sortierkapazitäten zur Verfügung gestellt haben, um sie von der Abgabe eigener Angebote abzuhalten. Kartellamtspräsident Ulf Böge erklärte: "Sollte sich der Verdacht bestätigen, lägen nicht nur äußerst schwerwiegende Wettbewerbsverstöße, sondern gleichzeitig auch kriminelle Handlungen vor."

Böge appellierte an Entsorgungsunternehmen, die sich an den Absprachen nicht beteiligt haben, aktiv an der Aufklärung mitzuwirken und dem Bundeskartellamt gegebenenfalls vertraulich ihre Informationen zur Verfügung zu stellen. Böge wies zudem darauf hin, dass auch in Absprachen verstrickte Unternehmen geringere Bußgelder erwarten könnten, wenn sie sich aktiv an der Aufklärung beteiligten.

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