Gericht fällt Urteil Drogeriemarkt-Gründer Anton Schlecker droht Gefängnis

Stuttgart · Letzter Akt im Prozess gegen Anton Schlecker: Am Montag soll das Urteil gesprochen werden. Dem ehemaligen Drogeriemarktkönig droht eine Gefängnisstrafe.

Anton Schlecker vor dem Landgericht Stuttgart (Archiv).

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Fast sechs Jahre nach der Insolvenz des Drogerieimperiums von Anton Schlecker verkündet das Landgericht Stuttgart an diesem Montag sein Urteil gegen den Firmengründer. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 73-Jährigen Bankrott vor und fordert drei Jahre Haft. Er soll vor der Insolvenz des Konzerns Millionen zur Seite geschafft haben. Für Schleckers mitangeklagten Sohn Lars fordert die Anklagebehörde zwei Jahre und zehn Monate Haft, für Tochter Meike zwei Jahre und acht Monate. Die Verteidiger der Familie halten die Forderungen für völlig überzogen.

Die Staatsanwaltschaft hält es aber für erwiesen, dass Anton Schlecker das Geld über diverse Wege vor den Gläubigern in Sicherheit bringen wollte, als er die Insolvenz seines Imperiums kommen sah. In zwei der zahlreichen Anklagepunkte sehen die Staatsanwälte einen besonders schweren Fall des Bankrotts. Schleckers Verteidiger Norbert Scharf dagegen findet, es handle sich um einen minder schweren Fall. Schlecker selbst hat betont, dass eine Insolvenz für ihn stets unvorstellbar gewesen sei und er immer an sein Lebenswerk geglaubt habe.

Zentraler Punkt ist die Frage, wann genau Schlecker klar gewesen sein muss, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte - denn von da an hätte er kein Geld mehr aus dem Unternehmen ziehen und auch nichts aus seinem Privatvermögen auf andere übertragen dürfen. Als Einzelkaufmann haftete Anton Schlecker mit allem, was er besaß, für die Firma.

Seinen beiden Kindern wirft die Anklage ebenfalls Bankrott und außerdem Beihilfe zum Bankrott, Untreue und Insolvenzverschleppung vor. Ihnen gehörte Schleckers Logistik-Tochterfirma LDG. Dort sollen sie sich angebliche Gewinne in Höhe von sieben Millionen Euro ausgezahlt haben, obwohl die Firma Verluste schrieb.

(wer)