Angeschlagener Windanlagen-Finanzier Prokon könnte Neustart versuchen

Itzehoe · Anlegergeld wird nach Umstrukturierung allerdings weniger Geld wert sein.

Das ist Prokon
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Das ist Prokon

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Der Windanlagen-Finanzier Prokon will eine endgültige Insolvenz abwenden und sich eine neue Struktur geben. Die Geschäftsführung sei überzeugt, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet werden müsse, heißt es in einem Schreiben von Geschäftsführer Carsten Rodbertus und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin an die Anleger, das auf der Internet-Seite des Unternehmens veröffentlicht wurde. Angedeutet wird, dass die Inhaber der Genussrechte bei einem Überleben von Prokon aber auf einen Teil ihrer Einzahlungen von rund 1,4 Milliarden Euro verzichten müssen.

"Ob ein Insolvenzverfahren später eröffnet wird, hängt maßgeblich davon ab, ob das Gericht Ende April das Vorliegen eines Insolvenzgrundes feststellt", heißt es in dem Schreiben. Zu dieser Frage werde Penzlin ein Gutachten erstellen. Prokon hatte vor einer Woche einen Insolvenzantrag gestellt, nachdem die Zinsen für die rund 1,4 Milliarden Euro Genusskapital nicht mehr beglichen werden konnten und viele Anleger ihr Geld zurückforderten. "Oberstes Ziel des vorläufigen Insolvenzverfahrens ist die Sicherung und der Erhalt des Unternehmensvermögens", schreiben Rodbertus und Penzlin an die Anleger. Um die Werthaltigkeit des Anlagevermögens zu ermitteln, werde in einem ersten Schritt kurzfristig ein Gutachten über den Wert der Windenergieanlagen erstellt.

Diese Unternehmen haben Insolvenz angemeldet
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Prokon habe zudem erste Verhandlungen über den Verkauf einzelner Projekte aufgenommen. Der Geschäftsabschluss für 2013 soll zügig fertiggestellt und von einem Prüfer testiert werden. Für den Fall, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vermieden werden kann, erarbeite die Geschäftsführung ein Konzept für die Restrukturierung von Prokon. Dazu könne eine Änderung der Genussrechtsbedingungen oder der Rechtsform in eine Genossenschaft oder Aktiengesellschaft gehören. "Einzelheiten hierzu können zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht mitgeteilt werden", heißt es in dem Schreiben. Faktisch würden die Genussrechtsscheine aber im Wert abgewertet, glauben Beobachter.

Mehr Klarheit solle es noch im Laufe des vorläufigen Insolvenzverfahrens geben, eventuell im Februar oder März. Es seien vorläufig weder Zinszahlungen noch Rückzahlungen auf gekündigtes Genussrechtskapital möglich.

Rodbertus appelliert in einem nur von ihm unterschriebenen Zusatz nochmals an die Anleger, ihr Kapital im Unternehmen zu lassen und einer verlängerten Kündigungsfrist für die Genussrechte zuzustimmen.

(dpa/rky)
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