Neues Verbraucherinformationsgesetz Produkte sollen transparenter werden

Berlin (RPO). Verbraucher sollen sich in Zukunft leichter und schneller über Produkte informieren können. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verständigten sich am Mittwoch auf ein neues Verbraucherinformationsgesetz (VIG).

Dies teilte ein Sprecher des Verbraucherschutzministeriums am Donnerstag mit und bestätigte damit einen Bericht des "Handelsblatts". Der Entwurf soll voraussichtlich kommende Woche vom Kabinett beschlossen werden.

Das VIG ist seit Mai 2008 in Kraft - und steht seitdem in der Kritik. Verbraucher haben damit Anspruch auf Informationen über zahlreiche Produkte. Die Informationen etwa über Lebensmittel, Kosmetika und Reinigungsmittel können sie bei Behörden einholen, die Ansprechpartner sind je nach Bundesland oft unterschiedlich. Auch können Behörden von sich aus Informationen veröffentlichen - wie sie es etwa im Fall des dioxinverseuchten Tierfutters Anfang des Jahres taten.

Das Einholen der Informationen dauert allerdings häufig sehr lange und ist meist mit viel Bürokratie verbunden, wie Behördentests von Verbraucherzentralen erwiesen. Zur Zeit nimmt den Regierungskreisen zufolge deshalb kaum ein Bürger sein Recht auf Informationen in Anspruch: Binnen zwei Jahren seien nur 400 Anfragen registriert worden. Zudem sind die Kosten für die Auskünfte für Verbraucher nur schwer abzuschätzen.

Künftig sollen die Verbraucher daher auch formlos per E-Mail oder Telefon Anfragen stellen können, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Von den Kosten werden die Bürger demnach befreit - außer bei umfangreichen Anfragen. Das neue Gesetz solle zudem für technische Produkte wie Waschmaschinen sowie für Spielzeug gelten. Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal soll künftig vorgeschrieben sein, dass Behörden Informationen veröffentlichen müssen, wenn Giftstoffe in Proben nachgewiesen werden.

Die Einspruchsfristen für Unternehmen und deren Anhörung in Verfahren sollen den Plänen zufolge verkürzt werden. Auch wird enger gefasst, was Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind - denn unter Berufung darauf können Firmen die Herausgabe von Informationen verweigern.

Die Regierung nimmt bei der Überarbeitung des VIG somit einige Kritik von Verbraucherschützern auf - geht aber nicht in allen Punkten so weit, wie diese es gefordert hatten. So wollten Verbraucherverbände auch Dienstleistungen und Finanzprodukte einbeziehen, was die Reformpläne der Regierung den Kreisen zufolge nicht vorsieht.

Den Angaben zufolge einigten sich das Bundesverbraucherschutzministerium und das Wirtschaftsministerium auf die Reform des Gesetzes. Bundestag und Bundesrat hatten die Bundesregierung bereits bei Beschluss des Gesetzes dazu aufgerufen, die Regelungen zwei Jahre nach Inkrafttreten auf den Prüfstand zu stellen.

Der verbraucherschutzpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Bundestag, Erik Schweickert, begrüßte die Einigung. Die Reform sei "ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und bessere Information für die Verbraucher", erklärte er am Donnerstag. Kritik übte er aber daran, dass auch unternehmensinterne Qualitätskontrollen künftig von den Ämtern veröffentlicht werden können. Es bestehe nun die Gefahr, dass Firmen auf derlei Kontrollen ganz verzichten - "und damit das Schutzniveau für Verbraucher verringert wird".

In Deutschland gibt es derzeit im Wesentlichen drei Gesetze, die den Zugang zu Informationen regeln: das Informationsfreiheitsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz und das Umweltinformationsgesetz.

(apd/afp)
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