Landgericht Stuttgart Schlappe für Hedgefonds im Porsche-Prozess

Stuttgart · Die Porsche Holding hat bei ihren zahlreichen Rechtsstreitigkeiten einen Etappensieg erzielt: Das Landgericht Stuttgart lehnte am Montag die Klage von mehreren Hedgefonds ab, die 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz von der Porsche SE gefordert hatten.

Porsche-Streit um VW-Übernahme vor Gericht
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Alles begann mit einer Pressemitteilung. Vor sechs Jahren dementierte die Porsche SE Gerüchte, sich die Macht bei Volkswagen sichern zu wollen. Wenig später allerdings gab das Unternehmen genau diesen Plan bekannt. Ob Anlegern wegen des Übernahmekrimis milliardenschwerer Schadensersatz zusteht, darüber streiten aktuell gleich mehrere Gerichte. Am Stuttgarter Landgericht erlitten am Montag nun die ersten Hedgefonds eine Niederlage.

"Pressemitteilungen richten sich nicht speziell an potenzielle Anleger, sondern an eine breite Öffentlichkeit", sagte die Vorsitzende Richterin. Am Aktienmarkt werde ihnen deshalb "ein weitaus geringeres Vertrauen entgegengebracht". Pflichtmitteilungen an die Finanzwelt - sogenannte Ad-hoc-Mitteilungen - seien hingegen an "strengere Voraussetzungen geknüpft."

Strittig waren im aktuellen Fall aber tatsächlich nur Pressemitteilungen, die die Porsche Holding 2008 während des Übernahmepokers um VW verschickt hatte. Diese hatten nach Ansicht der Anleger allerdings einen großen Effekt: Als Porsche schließlich doch die Absicht bekanntgab, die Macht bei VW übernehmen zu wollen, löste das ein wahres Kursfeuerwerk aus.

Anleger, die auf fallende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Allein im aktuellen Stuttgarter Fall forderten US-Hedgefonds 1,36 Milliarden Euro Schadenersatz. Sie hatten der Porsche SE (PSE)
unter anderem informationsgestützte Marktmanipulation vorgeworden.
Die PSE hatte dies stets als unbegründet zurückgewiesen.

Das Gericht sah das nun ähnlich: "Selbst wenn den ehemaligen Vorständen von Porsche eine informationsgestützte Marktmanipulation vorzuwerfen wäre, folgt kein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch", sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Sprich: Selbst wenn Porsches falsche Angaben gemacht hätte, hätten Anleger deswegen noch lange keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.

Den Spekulationen um eine VW-Übernahme habe die Porsche SE nämlich "kaum anders wirkungsvoll" begegnen können, als mit einem Dementi.
Eine "vorsätzliche Sittenwidrigkeit" sei daher nicht zu erkennen.

Das begründe zwar kein "Recht zur Lüge", betonte das Gericht, nehme den unterstellten Unwahrheiten aber "den Charakter der besonderen Verwerflichkeit." Der Markt habe sich ohnehin nicht darauf verlassen können, dass Porsche nicht später doch noch einen Übernahmeplan fasse. Genau diese Ansicht hatte Porsche wenige Monate später verkündet.

Der Plan ging jedoch nicht auf: Die Porsche SE verhob sich bei dem Versuch, sich die Macht bei VW zu sichern. Später drehte Volkswagen daher den Spieß um und verleibte sich das Sportwagengeschäft von Porsche, das bis dahin unter dem Dach der Porsche SE war, komplett ein. Die PSE selbst ist seitdem ausschließlich an Volkswagen beteiligt - und profitiert darüber noch immer von den Erfolgen der Sportwagenschmiede.

Ein Sprecher der PSE bezeichnete das Urteil als "wichtigen Etappensieg". Die Porsche SE hat wegen des Übernahmekrimis noch mehrere Klagen am Hals. Schauplätze juristischer Auseinandersetzungen sind unter anderem Braunschweig und Hannover.

Was die jüngste Entscheidung für die weiteren Rechtsstreitigkeiten bedeutet, ist offen. Ein PSE-Sprecher sagte: "Das aktuelle Urteil bestätigt uns in der Auffassung, dass auch die Klagen in Braunschweig und Hannover unbegründet sind." Die Hedgefonds können noch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

(dpa)
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