Verhütungspille soll an Embolie schuld sein Streit um Bayers „Yasminelle“ geht in nächste Instanz

Waldshut-Tiengen · War die Pille schuld an lebensgefährlichen Embolien? Jetzt wird der seit Jahren andauernde juristische Streit um die Verhütungspille „Yasminelle“ ein Fall für das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Er habe im Auftrag seiner Mandantin gegen das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen Berufung eingelegt, sagte Rechtsanwalt Martin Jensch am Montag.

Eine Frau aus Baden-Württemberg klagt in dem seit Juni 2011 laufenden Zivilrechtsverfahren gegen den Chemie- und Arzneimittelkonzern Bayer mit Sitz in Leverkusen, der die Pille vertreibt. Die Klägerin macht das Medikament für gesundheitliche Probleme und ein hohes Thrombose-Risiko verantwortlich. Nach der Einnahme habe sie im Juni 2009 eine beidseitige Lungenembolie sowie einen Kreislaufzusammenbruch mit Herzstillstand erlitten und sei fast gestorben. Bayer weist die Vorwürfe zurück.

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hatte die Klage im Dezember abgewiesen. Die gesundheitlichen Probleme der heute 34-Jährigen seien nicht zweifelsfrei auf die Einnahme des Verhütungsmittels zurückzuführen, entschied das Gericht (Az.: 1 O 73/12). Möglich seien auch andere Ursachen. Der Fall habe grundsätzliche Bedeutung, sagte Rechtsanwalt Jensch. Deshalb gehe seine Mandantin in Berufung.

(felt/dpa)
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