Bebauungsplan ist unwirksam OVG Münster stoppt Kraftwerk Datteln

Düsseldorf · Sieg für die Klimaschützer: Das OVG Münster entschied, dass der Bebauungsplan für das umstrittene Kraftwerk Datteln 4 unwirksam ist. Das Kraftwerk läuft weiter, Uniper kann Rechtsmittel einlegen. 14 Jahre nach Baubeginn ist die Zukunft des Projekts unsicherer denn je.

 Proteste gegen das Kraftwerk Datteln 4.

Proteste gegen das Kraftwerk Datteln 4.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Es sollte ein ganz besonderes Kohlekraftwerk sein: so effizient und klimafreundlich wie kein anderes in Deutschland. Selbst bei der Gestaltung hatte man sich Mühe gegeben: Die Ecken der Gebäude sind abgerundet wie in einem anthroposophischen Kindergarten, das Kesselhaus ist blau verkleidet, um eins zu werden mit dem Abendhimmel. Doch längst ist Datteln 4, wie der 1100-Megawatt-Block heißt, zum Symbol für Planungschaos und Kohle-Kampf geworden. Am Donnerstag entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster: Der Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 ist unwirksam. Zur Begründung hieß es: „Die Wahl des Standortes für das Kraftwerk genügt nicht den einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.“ Richter Detlev Klein Altstedde schon zu Beginn der Verhandlung kritisiert: „Es ging offensichtlich darum, den Standort Datteln nicht zu gefährden.“ Man habe zu wenig nach Alternativen geschaut, auch bei der Art des Kraftwerks, also ob Kohle oder Gas.