Corona-Verordnung NRW muss Einkaufsregeln nachbessern

Düsseldorf/Münster · Das Land hat seine Corona-Schutzverordnung schnell angepasst, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster sie bemängelt hatte. Gleichbehandlung im Einzelhandel ist die Devise. Nur ein paar Stunden waren die Regeln außer Kraft.

 Die Regelung zum beschränkten Einkauf per Click & Meet bleibt nach dem Beschluss des Gerichts im Wesentlichen bestehen.

Die Regelung zum beschränkten Einkauf per Click & Meet bleibt nach dem Beschluss des Gerichts im Wesentlichen bestehen.

Foto: dpa/Christoph Soeder

Im nordrhein-westfälischen Einzelhandel waren am Montag für ein paar Stunden die Zeiten von Click & Meet vorbei. Dann platzten die Träume schon wieder. Kurz vor 14 Uhr präsentierte das NRW-Gesundheitsministerium eine mit Blick auf den Einzelhandel angepasste Coronaschutzverordnung und reagierte damit auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster Die bis dahin geltende Verordnung reichte nach Ansicht der Richter nicht, um die teilweise Ungleichbehandlung aufrechtzuerhalten, und darum hatten sie sie am Vormittag gekippt.