Niederlage für Verdi Post darf Beamte im Streik einsetzen

Bonn · Die Gewerkschaft Verdi hat im festgefahrenen Tarifkonflikt mit der Deutschen Post eine herbe Niederlage vor Gericht einstecken müssen.

 Bei der Post stehen die Zeichen auf Arbeitskampf.

Bei der Post stehen die Zeichen auf Arbeitskampf.

Foto: dpa, pdz

Das Arbeitsgericht Bonn wies am Dienstag Verdi-Anträge auf eine einstweilige Verfügung gegen den Einsatz von Beamten auf Arbeitsplätzen streikender Post-Angestellter zurück, wie das Gericht mitteilte. Verdi behielt sich vor, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.

In dem Bonner Verfahren hatte Verdi kritisiert, dass die Post besonders in Frankfurt am Main und Wiesbaden massiv Beamte auf bestreikte Angestellten-Stellen abgeordnet habe. Mit ihren Anträgen wollte die Gewerkschaft gerichtlich durchsetzen, dass der Post der entsprechende Einsatz von Staatsdienern untersagt wird. Beamte besitzen in Deutschland kein Streikrecht.

Die Gewerkschaft stützte sich nach Gerichtsangaben bei ihren Anträgen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Die Karlsruher Richter hatten damals entschieden, dass bei einem rechtmäßigen Streik kein Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen angeordnet werden darf.

Dagegen argumentierte die Deutsche Post laut Arbeitsgericht, dass die von Verdi in dem Verfahren benannten Beamten nicht auf bestreikten Arbeitsplätzen beschäftigt, sondern nur mit Zusatzarbeiten beauftragt worden seien. Außerdem sei in keinem Fall ein Widerspruch des betroffenen Beamten erfolgt. Ein freiwilliger Einsatz von Beamten auf bestreikten Arbeitsplätzen sei aber zulässig.

Das Arbeitsgericht signalisierte zwar in der mündlichen Verhandlung, dass ein "Einsatz auf einem bestreikten Arbeitsplatz" auch dann vorliege, wenn der eingesetzte Beamte nicht alle Aufgaben des streikenden Arbeitnehmers übernehme. Ein laut Bundesverfassungsgericht verbotener "zwangsweiser Einsatz" liege aber nicht vor, wenn der Einsatz freiwillig erfolge.

Kein Beweis für Rechtwidrigkeit

Letztlich könne nicht mit hinreichender Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Post in der laufenden Tarifauseinandersetzung Beamte rechtswidrig eingesetzt habe, befand das Gericht. Während der mehr als zweistündigen Verhandlung schlug der Richter einen Vergleich vor, der nach Gerichtsangaben von beiden Parteien Zugeständnisse gefordert, aber Rechtssicherheit bedeutet hätte. Die Post lehnte demnach den Vergleichsvorschlag nach einer Sitzungspause ab. Gegen das Urteil kann Verdi Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.

Die Gewerkschaft bedauerte die Ablehnung des gerichtlichen Vergleichsvorschlages durch die Post und kündigte zugleich weitere Streiks an. Laut Verdi beteiligten sich am Dienstag zunächst gut 2000 Beschäftigte in mehreren Bundesländern an Arbeitsniederlegungen. Am Mittwoch wollen mehrere tausend Postler zur Hauptversammlung der Deutschen Post nach Frankfurt-Hoechst reisen und vor dem Versammlungsort protestieren. In der Tarifrunde fordert die Gewerkschaft kürzere Arbeitszeiten für die rund 140.000 Tarifbeschäftigten sowie 5,5 Prozent mehr Lohn.

Die Post erklärte zu der Gerichtsentscheidung, sie habe stets darauf hingewiesen, dass alle geltenden rechtlichen Regeln eingehalten und in jedem Einzelfall geprüft würde, ob ein Beamter während einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfe. Die entsprechenden Entscheidungen der Post zum Beamten-Einsatz unterschieden sich "in keiner Weise von denen, die andere Unternehmen mit verbeamteten Mitarbeitern im Streikfall treffen, um die Auswirkungen für ihre Kunden zu mildern".

(AFP)
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