OLG: Abkommen mit VRR unwirksam Neue Schlappe für Bahn im Streit um Milliarden-Vertrag

Düsseldorf (RPO). Der nach jahrelangem Streit ausgehandelte Vertrag zwischen der Deutschen Bahn (DB) und dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) steht juristisch auf der Kippe. Wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Mittwoch mitteilte, halten die Richter die Vereinbarung zur Verbesserung des nordrhein-westfälischen Nahverkehrs aus dem Jahr 2009 für "unwirksam".

 Die Bahngewerkschaft Transnet droht mit Streik ab Mitte Januar.

Die Bahngewerkschaft Transnet droht mit Streik ab Mitte Januar.

Foto: ddp, ddp

Die Eisenbahn-Gesellschaft Abellio Rail NRW GmbH hatte gegen den Vertrag zwischen VRR und DB geklagt und geltend gemacht, dieser sei vergaberechtswidrig.

Das OLG Düsseldorf schloss sich dieser Auffassung an. Die Bahnleistungen hätten nicht freihändig an die DB Regio vergeben werden dürfen, sondern hätten ausgeschrieben werden müssen, teilte das Gericht mit. Es handle sich um ausschreibungspflichtige Dienstleistungen. So seien Änderungsverträge dann als Neuvergabe anzusehen, wenn sich der Vertragsinhalt, hier die Laufzeit des Vertrags, wesentlich ändere.

Da das Oberlandesgericht Düsseldorf von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg abweicht, das eine Ausschreibungspflicht verneint hatte, legte der Vergabesenat des OLG Düsseldorf den Fall dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vor.

Die Bundesländer vergeben die Aufträge für den Schienen-Nahverkehr an Verkehrsunternehmen wie die Deutsche Bahn oder deren Konkurrenten. In der Vergangenheit war dies immer wieder ohne Ausschreibung geschehen. Der Markt gilt als äußerst lukrativ: Jedes Jahr geben die Länder annähernd sieben Milliarden Euro für den Nah- und Pendlerverkehr aus. Die Sparte DB Regio ist daher seit Jahren die profitabelste im DB Konzern.

Hintergrund der sogenannten freihändigen Vergabe des NRW-S-Bahn-Auftrags in NRW an die DB war ein jahrelanger Streit zwischen VRR und Bahn. Im vergangenen Jahr endete dieser mit einem Vergleich, der auch die Verlängerung des bestehenden S-Bahn-Auftrags bis zum Jahr 2023 einschloss.

Dagegen klagte der Bahn-Konkurrent Abellio. Schon die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster hatte Abellio recht gegeben, die Vergabekammer des Oberlandesgerichts Düsseldorf schloss sich dem nun an.

(RTR/ddp/das)
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