Verhandlung vor OVG in Münster Netto klagt gegen Rundfunkbeitrag
Münster ( · Das Oberverwaltungsgericht in Münster beschäftigt sich am Donnerstag (10.15 Uhr) mit Klagen des Lebensmittel-Discounters Netto gegen den Rundfunkbeitrag.
Die Edeka-Tochter wehrt sich gegen die seit 2013 geltende Neuregelung zur Finanzierung des Rundfunkbeitrags und hält die Erhebung gestaffelt nach einzelnen Betriebsstätten und Mitarbeiterzahl für nicht rechtmäßig. Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Klagen in erster Instanz abgewiesen.
Bundesweit beschäftigen sich Gerichte mit dem Rundfunkbeitrag. Mitte Mai hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof die Klage der Drogeriemarktkette Rossmann abgewiesen. In einem ähnlichen Verfahren hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz die Gesetzgebung für die Rundfunkfinanzierung bestätigt.
Im Internet formiert sich massiver Widerstand gegen den Beitrag. Information finden Interessierte unter anderem hier.