Noch vor Ostern Müller-Brot-Filialen sollen schnell übernommen werden

Neufahrn · Zumindest die Filialen der insolventen Großbäckerei Müller-Brot sollen noch vor Ostern von der Tochter des Gründers und der Münchner Bäckerei Höflinger übernommen werden.

"Morgen oder gar nicht", sagte Franz Höflinger am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Der Sprecher von Insolvenzverwalter Hubert Ampferl ergänzte: "Die Gespräche laufen. Wir gehen davon aus, dass wir kurzfristig eine Einigung erzielen können." Nach dem Scheitern des Rückkaufs durch den bisherigen Besitzer Klaus Ostendorf seien Eva Müller und Höflinger die einzigen Bieter für das Filialnetz und die Backfabrik.

Allerdings zeichnen sich getrennte Wege ab, was die Übernahme der Brotfabrik in Neufahrn bei Freising und den Kauf der Filialen betrifft. "Es geht jetzt in erster Linie um die 156 Filialen, die wir übernehmen und schon über Ostern mit guter Ware von Handwerksbäckern aus München und Umgebung beliefern wollen", sagte Höflinger.

Erst nach Ostern wollen Höflinger und Eva Müller mit dem Insolvenzverwalter über die Brotfabrik in Neufahrn sprechen. "Wir würden sie gerne übernehmen, aber sie gehört der Bank beziehungsweise Ostendorf", sagte Höflinger. Er bezog sich dabei auf Schulden bei Gläubigern und auf die moderne Produktionslinie 25, die Ostendorf gehört. Wie es heißt, hatte Ostendorf die Backstraße in den Besitz seiner eigenen Firma Backwelt übernommen und dann von Müller-Brot stolze 250.000 Euro jährlich Miete dafür kassiert. "Eine der großen Sauereien", hieß es aus Unternehmenskreisen dazu.

Eva Müller, die Müller-Brot bis 2003 leitete, sagte dem "Münchner Merkur" (Mittwoch), in den vergangenen Tagen sei viel Porzellan zerschlagen worden. "Ich bin aber nach wie vor interessiert. Es wäre doch schön, wenn wir bald wieder produzieren könnten." Nach ihren und Höflingers Plänen sollen rund 600 der zuletzt etwa 1100 Arbeitsplätze erhalten bleiben. Der vorherige Müller-Brot-Besitzer Ostendorf hatte die Produktion wegen Mäusedrecks und Ungeziefers am 30. Januar auf Anordnung der Lebensmittelaufsicht stilllegen müssen und anschließend Insolvenz angemeldet.

(dpa)
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