Firma sieht Patentrechte verletzt Monsanto unterliegt im Streit um Gensoja

Frankfurt (RPO). In einem wegweisenden Streit um Sojaimporte mit Rückständen von Gensoja in die EU hat der US-Agrarchemieriese Monsanto vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. In der Auseinandersetzung ging es um Einfuhren von Sojamehl aus Argentinien in die EU, das Restrückstände einer DNA-Sequenz enthielt, auf die Monsanto ein europäisches Patent besitzt.

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Monsanto sieht durch die Importe seine Patentrechte verletzt und wollte sie unterbinden. Der Gerichtshof der Europäischen Union entschied nun am Dienstag in Luxemburg, dass Monsanto den Verkauf des argentinischen Sojamehls nicht verbieten kann. Das Urteil erging einen Tag, nachdem sich Monsanto mit dem niederländischen Importeur Cefetra und der Handelsgesellschaft Alfred C. Toepfer International außergerichtlich geeinigt hatte.

Bei den DNA-Strängen handelt es sich um Sequenzen, die bei Einbringung in das Erbgut die Soja-Pflanze gegen das häufig benutzte Pestizid Round Up von Monsanto resistent macht. Landwirte können so mit dem Mittel Unkräuter bekämpfen, ohne dass dies die Sojapflanze angreift. Das EU-Gericht entschied nun unter Verweis auf die Verarbeitungsschritte hin zu Sojamehl, dass der Patentschutz nicht gilt, wenn die Geninformation nicht mehr ihre ursprüngliche Aufgabe in der Pflanze erfüllt.

In dem Streit stand einiges auf dem Spiel. Argentinien ist der weltgrößte Sojamehl-Exporteur und die Europäische Union ist der größte Abnehmer. Pro Jahr beträgt das Handelsvolumen mehr als drei Milliarden Euro. Das Gensoja wird in Argentinien in großem Umfang angebaut, obgleich Monsanto dort kein Patent besitzt. In Europa besitzt Monsanto aber seit 1996 Patente auf die DNA-Stränge.

(RTR/awei)
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