Reiseveranstalter Thomas Cook Bund entschädigt Pauschalurlauber

Berlin · Deutschlands Steuerzahler sollen die Pauschalurlauber des insolventen Reiseveranstalters Thomas Cook in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro entschädigen.

 Der Reiseveranstalter Thomas Cook ist insolvent. (Archiv)

Der Reiseveranstalter Thomas Cook ist insolvent. (Archiv)

Foto: dpa/Rick Findler

Das hat die Bundesregierung entschieden. Dahinter steckt ein Versäumnis des Gesetzgebers, ausreichende Absicherungen vorzuschreiben. Die Unionsfraktion verwies auf eine „nachlässige Umsetzung der Pauschalreise-Richtlinie durch den seinerzeitigen Justizminister Heiko Maas (SPD)“. Verbraucherschützer und Oppositionspolitiker betonten, man habe bereits seit Jahren vor der unzureichenden Absicherung gewarnt.

Sie wolle das Vertrauen der Menschen nicht enttäuschen, die bei Thomas Cook ihren Pauschalurlaub gebucht hatten, erklärte Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD). Sie verwies darauf, dass bei der größten zurückliegenden Pleite in der Reisebranche ein Schaden von 30 Millionen Euro entstanden sei und man daher eine Deckelung auf 110 Millionen als vernünftige Umsetzung der europäischen Reiserichtlinie angesehen habe.

Tatsächlich sind beim Versicherungskonzern Zurich bereits Schadensmeldungen von Thomas-Cook-Kunden in Höhe von 250 Millionen Euro aufgelaufen. Experten schätzen, dass sich die Schadenssumme am Ende auf 300 bis 500 Millionen Euro belaufen könnte. Vor allem die Kosten von 60 Millionen Euro für den Rücktransport gestrandeter Urlauber sind umstritten. Die Regierung will jedoch eine Prozesslawine von Hunderttausenden Urlaubern vermeiden und versprach eine unbürokratische Abwicklung. Das Verfahren will sie im Januar bekannt geben.

„Es ist gut und vernünftig, wenn der Bund die betroffenen Verbraucher nicht im Regen stehen lässt“, sagte der Chef des Bundesverbandes Verbraucherzentralen, Klaus Müller. Für die Zukunft stehe der Bund nun aber in der Pflicht, einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Kunden von Pauschalreisen durchzusetzen.

(RP)
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