Preisabsprachen Millionenbußgelder gegen Henkel

Bonn (RPO). Das Bundeskartellamt hat gegen vier führende Markenartikler im Drogeriebereich Bußgelder in Höhe von rund 37 Millionen Euro verhängt. Betroffen sind Henkel, Schwarzkopf und die deutschen Töchter der internationalen Konzerne Sara Lee und Unilever. Der Vorwurf: Illegale Preisabsprachen.

Illegale Preisabsprache: Wenn Firmen Kunden abzocken
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Die Produkte, um die es geht, sind in praktisch jedem Haushalt zu finden. Bei den Preisabsprachen ging es laut Kartellamt um Spülmittel der Marken "Pril" und "Palmolive", Duschgels der Marken "Fa", "Duschdas" und "Palmolive" sowie Zahncreme der Marken "Signal", "Dentagard" und "Colgate". Der Henkel-Konzern, zu dem auch Schwarzkopf gehört, und Sara Lee kündigten an, sie würden die Geldbußen akzeptieren und bedauerten die Vorfälle. Unilever wollte sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.

Nach Angaben der Wettbewerbshüter hatten die Markenartikler zum Jahreswechsel 2005/2006 eine Anhebung der Listenpreise für die in hartem Wettbewerb stehenden Marken um etwa 5 Prozent abgestimmt. Außerdem hätten sich die Unternehmen gegenseitig seit Jahren auf Sitzungen eines Arbeitskreises des Markenverbandes über den Stand der Verkaufsgespräche mit den Einzelhändlern und über Rabattforderungen des Handels informiert.

Henkel und Sara Lee akzeptieren Bußgelder

Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer betonte: "Im Interesse des Endverbrauchers darf die hohe Wettbewerbsintensität im Einzelhandel nicht durch Absprachen der Markenhersteller konterkariert werden." Ziel der Unternehmen bei den Treffen sei es gewesen, das Marktverhalten der Wettbewerber zu beeinflussen. Dies sei nicht akzeptabel. "Der Austausch von sensiblen Informationen über Rabattverhandlungen schränkt bereits den Wettbewerb ein und verstößt gegen deutsches und europäisches Kartellrecht", sagte Heitzer. Im Wettbewerb hätten die Unternehmen ihre Preise unabhängig voneinander festzusetzen.

Auf die illegale Praxis aufmerksam gemacht worden waren die Wettbewerbshüter vom Konkurrenten Colgate-Palmolive. Der hatte zunächst selbst bei den Preisabstimmungen mitgewirkt, dann aber das Kartellamt informiert, wie eine Behördensprecherin berichtete. Das Unternehmen kommt damit in den Genuss einer Kronzeugenregelung und muss kein Bußgeld zahlen.

Der Düsseldorfer Henkel-Konzern kündigte an, er werde das Bußgeld akzeptieren. Unternehmenssprecher Lars Witteck sagte: "Henkel ist betroffen. So etwas darf nicht passieren." Der Konzern werde seine Maßnahmen verstärken, um eine Wiederholung zu verhindern. Witteck betonte zugleich, dass es sich um einen "minderschweren Fall" handele. Es sei nicht um die Absprache von konkreten Preisen, sondern um die Weitergabe von Informationen über geplante Preiserhöhungen gegangen.

Auch Sara Lee kündigte an, die Geldbuße zu zahlen. Die Vorgänge stünden in klarem Widerspruch zu den ethischen Grundsätzen, für die sich das Unternehmen engagiere. Unilever lehnte eine Stellungnahme unter Hinweis auf das laufende Verfahren ab.

Die Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen sowie deren Vertriebsleiter sind noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Beschlüsse Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

(ap)
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