Edelstahl-Branche Millionen-Buße gegen Georgsmarienhütte

Wegen Preisabsprachen hat das Kartellamt bereits Geldbußen gegen sechs Edelstahl-Unternehmen verhängt. Nun muss die Georgsmarienhütte von Jürgen Großmann 85 Millionen Euro zahlen.

 Die traditionsreiche Georgsmarienhütte wurde von Jürgen Großmann einst saniert.

Die traditionsreiche Georgsmarienhütte wurde von Jürgen Großmann einst saniert.

Foto: dpa

Für Jürgen Großmann fiel die Bescherung wenig erfreulich aus. Denn das Bundeskartellamt schickte im Dezember einen Bußgeld-Bescheid an die zu seinem Imperium gehörende Georgsmarienhütte, wie es in Branchenkreisen heißt. 85 Millionen Euro Bußgeld soll demnach der Stahlhersteller zahlen. Hinzu sollen kleinere Bußgelder gegen drei verantwortliche Personen kommen.

Die Millionen-Buße belastet seine Gruppe, der es in vergangenen Jahren ohnehin nicht blendend ging. Großmann und andere Anteilseigner haben einige Jahre freiwillig auf Ausschüttungen verzichtet, um die Gruppe zukunftsfest zu machen.

Großmann hatte die Georgsmarienhütte (GMH) einst übernommen und gerettet. Heute hält der 66-Jährige an der GMH Gruppe noch rund ein Viertel der Anteile, die übrigen entfallen auf seine Kinder. Zudem ist der frühere RWE-Chef seit längerem Chefkontrolleur der RAG-Stiftung, in dieser Funktion muss er auf gute Unternehmensführung achten.

Der Anwalt der Georgsmarienhütte betonte auf Anfrage, dass das Unternehmen – unabhängig von der Frage, ob es ein solches Bußgeld gibt – grundsätzlich ohne Einschränkungen und ohne Auswirkungen auf den Betrieb und im Einklang mit den Bestimmungen der Konsortialkreditverträge imstande wäre, ein entsprechendes Bußgeld zu leisten. Zugleich stellt die Kanzlei klar, dass Minderheitsgesellschafter Jürgen Großmann selbst nicht von einem Bußgeld betroffen sei.

Das Kartellamt hatte im Juli bereits die Namen von sechs Unternehmen öffentlich gemacht, gegen die es im Zusammenhang mit dem Stahlkartell Geldbußen von insgesamt 205 Millionen Euro verhängte; darunter sind Arcelor Mittal und Saarstahl. Zugleich hatte es erklärt, gegen vier weitere Unternehmen und einen Verband dauerten die Ermittlungen noch an. Die Georgsmarienhütte ist nun laut Branchenkreisen eins dieser vier Unternehmen. Insgesamt betreffen die Vorwürfe damit das Gros der Branche.

Der Sprecher des Kartellamtes wollte sich unter Verweis auf die gegen weitere Unternehmen laufenden Ermittlungen zum Bußgeld gegen die Georgsmarienhütte nicht äußern.

Der österreichische Hersteller Voestalpine hatte das Kartell einst auffliegen lassen und sich als Kronzeuge an die Behörde gewendet. Gemäß deren Bonusregelung kam er ohne Buße davon. 2015 nahmen die Ermittler branchenweite Durchsuchungen vor. Die betroffenen Unternehmen sind laut Kartellamt Hersteller, Verarbeiter und Händler von Edelstahlprodukten. Dabei geht es zum Beispiel um Edelbaustahl und den hochwertigen RSH-Stahl (rost-, säure- und hitzebeständig), wie sie in der Autoindustrie verwendet werden. Der Preis von Edelstahlprodukten besteht meist aus einem Basispreis und Zuschlägen für Einsatzstoffe wie Schrott. Die Zuschläge können bis zu zwei Drittel des Preises ausmachen. „Die betroffenen Stahlhersteller haben zumindest seit 2004 bis längstens zur Durchsuchung im November 2015 die Berechnungsweise der Schrott- und Legierungszuschläge für Edelstahlprodukte untereinander abgestimmt und branchenweit einheitlich verwendet. Zwischen den betroffenen Unternehmen bestand darüber hinaus die Grundvereinbarung, dass die so berechneten Zuschläge gegenüber den Abnehmern 1:1 durchgereicht werden“, hatte das Kartellamt im Juli erklärt. „Ergänzend wurden weitere sensible Informationen wie Auftragslage, Lagerbestände bei Kunden, Kapazitäten, Produktionsstillstände und beabsichtigte Preiserhöhungen ausgetauscht.“

Bundeskartellamts-Chef Andreas Mundt hatte damals betont: „Die Unternehmen haben über Jahre hinweg wichtige Preisbestandteile beim Vertrieb von Edelstahl abgesprochen.“ Dadurch, so Mundt, sei „der Preiswettbewerb zwischen den Unternehmen erheblich beeinträchtigt“ worden.

Über ihren Anwalt ließ die Georgsmarienhütte erklären, dass man zu etwaigen Bußgeldverfahren gegen die Georgsmarienhütte GmbH, deren Mitarbeiter und/oder Mitbewerber derzeit keine Angaben machen werde, die über die Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 12. Juli 2018 hinausgehen. Zugleich betonte der Anwalt, dass die Höhe einer Geldbuße kein Indikator für das Gewicht eines etwaigen Regelverstoßes sei, sondern sich laut Gesetz (§81 GWB) nach den wirtschaftlichen Verhältnissen (insbesondere dem Umsatz) des Unternehmens richte.

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