Umsatzsteuer aus UMTS-Geschäft Milliardenklage: Mobilcom gegen Bundesrepublik

Büdelsdorf (rpo). Erhoffte 1,16 Milliarden Euro sind der Telefonfirma Mobilcom zwei Klagen gegen die Bundesrepublik Deutschland wert. Es geht um die Umsatzsteuer aus der Vergabe der UMTS-Lizenzen. Die will sich Mobilcom von der Bundesregierung zurückholen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben den Plänen zugestimmt, die das Unternehmen im schlimmsten Fall mit 9 Millionen Euro Prozesskosten belasten würden, wie Mobilcom am Donnerstag in Büdelsdorf mitteilte. Die großen Mobilfunkbetreiber selbst warten zunächst ab.

Mobilcom hatte im August 2000 eine deutsche UMTS-Lizenz für 8,43 Milliarden Euro gekauft. Darin hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post keine Umsatzsteuer berechnet. Schon 2003 forderte Mobilcom eine neuen Rechnung mit Umsatzsteuer. Falls Umsatzsteuer ausgewiesen worden wäre, hätte Mobilcom sich über den Vorsteuerabzug einen großen Teil davon vom Finanzamt zurückholen können.

Aus Sicht von Mobilcom und von Gutachten habe die Regulierungsbehörde unternehmerisch gehandelt und deshalb nach deutschem Recht Umsatzsteuer ausweisen müssen, erklärte das Unternehmen. Bei einem Erfolg der Klage sei mit einer Umsatzsteuer-Rückerstattung von rund 1,16 Milliarden Euro zu rechnen. Davon stünden 90 Prozent der jetzigen Haupteigentümerin France Télécom zu.

"Nach sorgfältigem Abwägen von Chancen und Risiken haben wir uns entschlossen zu klagen", sagte Vorstandschef Thorsten Grenz. Die Firma werde zwei Klagen einreichen: Vor dem Landgericht Bonn solle die Bundesrepublik auf Erteilung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis verklagt werden. Vor dem Finanzgericht Köln soll auf Feststellung der Umsatzsteuerpflicht geklagt werden.

Noch keine Entscheidung bei Telekom und Vodafone

Die drei größten deutschen Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und E-Plus haben bisher noch nicht über eine Klage auf Rückerstattung der Umsatzsteuer für die UMTS-Lizenzen entschieden. Ein Sprecher der Deutschen Telekom sagte, das Unternehmen befinde sich derzeit noch in Gesprächen mit der Regulierungsbehörde, die einen Verjährungsverzicht angeboten habe, wenn die Unternehmen im Gegenzug bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in den anhängigen Verfahren auf eigene Klagen verzichteten.

Auch die Nummer zwei auf dem deutsche Markt, Vodafone D2, hält sich alle Optionen offen. Unternehmenssprecher Jens Kürten sagte: "Wir prüfen noch den gesamten Vorgang. Es gibt keine Entscheidung." Allerdings müsse bis Ende des Jahres eine Entscheidung fallen, da dann die Klagefrist ablaufe. Auch Deutschlands drittgrößter Mobilfunk-Anbieter E-Plus prüft nach Angaben eines Sprechers derzeit noch die Offerte der Regulierungsbehörde.

Die Regulierungsbehörde selbst bekräftigte am Donnerstag, sie halte das Angebot an die anderen Mobilfunkunternehmen trotz der Klagen von Mobilcom aufrecht. Der Sprecher betonte, die Behörde sei nach wie vor überzeugt, bei der Versteigerung der UMTS-Lizenzen korrekt gehandelt zu haben. Als staatliches Handeln sei die Versteigerung nicht umsatzsteuerpflichtig gewesen.

Mobilfunklizenzen gekauft

Mobilcom hatte auf Betreiben von Firmengründer Gerhard Schmidt 2000 eine von vier Mobilfunklizenzen gekauft, obwohl das Projekt weit über die Kraft des Unternehmens ging. Daher hatte Schmidt sich Unterstützung bei der Finanzierung von France Telecom gesichert und die Franzosen auch an seinem Unternehmen beteiligt.

Nur wenige Monate später brach ein Streit zwischen France Telecom und Schmidt über die UMTS-Politik aus. Der Streit endete damit, dass Mobilcom fast in die Pleite schlitterte, Schmidt aus dem Unternehmen gedrängt wurde und die UMTS-Pläne aufgegeben wurden.

(ap)
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