Streit um Arcandor-Pleite Middelhoff prüft Klage gegen Insolvenzverwalter
Düsseldorf (RPO). Der Streit um die Rolle des früheren Arcandor-Chefs Thomas Middelhoff bei der Pleite des Handelskonzerns spitzt sich zu. Nachdem Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg eine Schadenersatzklage in Höhe von 175 Millionen Euro gegen Middelhoff und zehn weitere ehemalige Topmanager des Pleitekonzerns erhoben hat, prüft Middelhoffs Anwalt nun eine Klage wegen Prozessbetrugs gegen Görg.

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Außerdem habe der Manager Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft Bochum veranlasste Durchsuchung seiner Büro- und Privaträume erhoben, hieß es. Der Sprecher bestätigte damit einen Bericht des "Manager Magazins". Das Magazin berichtete, Middelhoffs Anwalt Winfried Holtermüller werfe dem Insolvenzverwalter in seiner kürzlich beim Essener Landgericht eingereichten Klageerwiderung "vorsätzlichen Bruch seiner prozessualen Wahrheitspflicht" vor. Görg verschweige Fakten, stelle "Milchmädchenrechnungen" an und operiere "unredlich, anstößig und kurzsichtig", zitierte das "Manager Magazin" aus dem Schriftsatz. Görgs-Sprecher Thomas Schulz zeigte sich allerdings unbeeindruckt von den Vorwürfen. Der Insolvenzverwalter habe die Vorwürfe "gelassen zur Kenntnis genommen". Bislang liege der Schriftsatz aber bei der Insolvenzverwaltung noch nicht vor, erklärte er.
Schadenersatz-Prozess soll am 13. April beginnen
Der Schadenersatzprozess soll am 13. April vor dem Essener Landgericht beginnen. Görg hatte die Klage gegen Middelhoff sowie mehrere frühere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder des Unternehmens bereits im Juli vergangenen Jahres eingereicht. Auslöser dafür war der umstrittene Verkauf von fünf Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds. Die Immobilien waren nach Einschätzung von Görg deutlich unter Marktwert verkauft und anschließend überteuert zurückgemietet worden.
Görg wirft Middelhoff und anderen Managern unter anderem vor, die wirtschaftlich nachteiligen Mietverträge ohne erforderliche rechtliche Prüfung abgeschlossen zu haben. Außerdem habe der Konzernchef es versäumt, Ansprüche gegen die Oppenheim-Esch-Gesellschaft und gegen frühere Topmanager des Konzerns geltend zu machen, die das Geschäft ursprünglich ausgehandelt hätten. Middelhoff hat die Vorwürfe stets bestritten.
Zudem hat der Düsseldorfer Strafrechtler Sven Thomas nach Informationen des "Manager Magazins" Beschwerde gegen die von der Staatsanwaltschaft Bochum veranlasste Durchsuchung der Büro- und Privaträume Middelhoffs erhoben. Die Razzia sei unverhältnismäßig gewesen, weil sein Mandant sich von vornherein kooperationswillig gezeigt habe. Thomas habe angekündigt, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, berichtete das Magazin.