Bundesrat Mehrwertsteuerprivileg der Deutschen Post gekippt

Berlin (RPO). Die Deutsche Post verliert ihr Mehrwertsteuerprivileg. Nach dem Bundestag beschloss der Bundesrat in Berlin, dass die Post-Dienstleister bei der Umsatzsteuerbefreiung gleichgestellt werden.

In diesen Fällen ist die Mehrwertsteuer ermäßigt
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Foto: AP

Demnach werden ab Juli auch andere Anbieter von Postdiensten von der Umsatzsteuer befreit, wenn sie zumindest einen Teil der allgemeinen Leistungen wie den Transport von Paketen ständig und flächendeckend anbieten. Zugleich sollen dann auch viele Postleistungen, die bei der Deutschen Post bislang steuerbegünstigt waren, voll der Umsatzsteuer unterliegen.

Als einziger Brief-Dienstleister muss die Post derzeit auf das Porto für Postsendungen keine Mehrwertsteuer erheben, weil der ehemalige Staatsmonopolist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Briefdienstleistungen - den Universaldienst - sicherstellt. Konkurrenten wie die niederländische TNT waren dagegen Sturm gelaufen. Die Änderung war auch aufgrund von Vorgaben durch die Europäische Union notwendig geworden.

Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) begrüßte die Entscheidung des Bundesrates. "Die Neuregelung wird zu mehr Konkurrenz bei den Postdienstleistungen führen", hieß es in einer Stellungnahme. Verbraucher könnten nun mit günstigeren Tarifen rechnen.

(RTR/fb)
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