Wegen "fehlerhafter Arbeit" der Ämter Mehr als 160.000 falsche Hartz-IV-Bescheide

Berlin (RPO). Grundsicherungsämter haben im vergangenen Jahr in 162.300 Fällen wegen fehlerhafter Arbeit falsche Hartz-IV-Bescheide erlassen. Das hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) laut "Bild"-Zeitung in einem neuen Statistikbericht eingeräumt.

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Foto: ddp, ddp

Die Falschbescheide seien "aufgrund fehlerhaften Arbeitens in der Grundsicherungsstelle" ergangen, zitiert das Blatt aus dem BA-Bericht.

Wie daraus weiter hervorgehe, sei im Jahr 2009 jeder dritte Widerspruch gegen Hartz-Bescheide erfolgreich gewesen. Danach hätten Langzeitarbeitslose insgesamt in 805.200 Fällen Widerspruch gegen ihre Bescheide eingelegt. 301.500 Widersprüche oder mehr als 37 Prozent seien erfolgreich gewesen. Außerdem hätten 142.700 Hartz-IV-Bezieher gegen ihre Bescheide geklagt. 55.800 hätten vor Gericht recht bekommen.

(apd/fb)
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