Düsseldorf Was Lufthansa-Kunden wissen müssen

Düsseldorf · Drei Tage lang wollen die Piloten ab Mittwoch streiken. Rund 3800 Flüge werden dadurch ausfallen, mehr als 425 000 Fluggäste sind betroffen. Doch bei massiven Verspätungen und Ausfällen sind sie nicht ohne Rechte.

Was Passagiere zum Pilotenstreik wissen sollten
Infos

Was Passagiere zum Pilotenstreik wissen sollten

Infos
Foto: AFP

Angesichts der dreitägigen Streiks der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit streicht die Lufthansa ihren Flugplan radikal zusammen. Nur 500 Lufthansa- und Germanwings-Flüge werden stattfinden, rund 3800 ausfallen. Von den Arbeitskämpfen sind rund 425 000 Fluggäste betroffen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen:

Warum streiken die Lufthansa-Piloten?

Das Lohnplus von zehn Prozent, das die Piloten fordern, ist noch das kleinste Problem in den Verhandlungen. Knackpunkt sind vielmehr die Regelungen zur Frühverrentung, die es Piloten bislang ermöglichten, frühestens mit 55 und spätestens mit 60 Jahren in den Vorruhestand zu gehen. Die Lücke bis zur staatlichen Rente wurde dabei durch die Übergangsversorgung ausgeglichen. Die Lufthansa hatte diesen Tarifvertrag gekündigt.

Worauf müssen sich Fluggäste einstellen?

Ein Großteil der Flüge wird ausfallen; der Flughafen Düsseldorf ist neben den Standorten München und Frankfurt besonders stark betroffen. Die meisten verbleibenden innerdeutschen und europäischen Flüge werden von den Lufthansa-Töchtern Eurowings, Lufthansa CityLine und Air Dolomiti geflogen, deren Piloten nicht streiken. Die Lufthansa hofft, am Samstag wieder einen regulären Flugplan anbieten zu können. Ausgeschlossen ist jedoch nicht, dass es auch dann noch zu Ausfällen kommt.

Was sollten Fluggäste tun?

Fluggäste sollten sich vorab über den Status ihres Fluges informieren. Eine Übersicht der gestrichenen Flüge gibt es auf den Internetseiten der Lufthansa und ihrer Tochter Germanwings. Kunden, die Kontaktdaten bei der Buchung oder in ihrem Profil beim Lufthansa-Bonusprogramm Miles&More hinterlegt haben, werden vom Unternehmen per SMS oder Mail benachrichtigt.

Was ist, wenn mein Flug vom Streik betroffen ist?

Bei innerdeutschen Flügen, die aufgrund des Streiks ausfallen, dürfen Passagiere die Züge der Deutschen Bahn nutzen. Dafür müssen sie ihr Ticket im Internet oder an einem Check-in-Automaten der Lufthansa in eine Fahrkarte umwandeln. Die Bahn setzt zusätzliche Mitarbeiter und Züge ein. Trotzdem dürfte es voll werden — für Bahnreisende kann eine Sitzplatz-Reservierung also sinnvoll sein.

Bei den anderen Flügen gilt: Unter Lufthansa.com gekaufte Tickets können kostenfrei storniert werden. Wer ein Ticket für einen Flug zwischen dem 2. und 4. April besitzt, der nicht ausfällt, kann dieses einmalig kostenlos umbuchen. Wer keinen Internet-Zugang hat, kann die Service-Center der Lufthansa (Tel. 0800/850 60 70) oder Germanwings (Tel. 01806/320320) anrufen.

Was passiert, wenn ich am Flughafen gestrandet bin?

Durch ihr radikales Streichprogramm will die Lufthansa verhindern, dass Passagiere stranden. Sollte es dennoch vorkommen, haben diese ein Anrecht auf Essen, Getränke und Betreuung. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Kosten der Übernachtung in einem Hotel übernehmen.

Wie komme ich trotz des Streiks an mein Reiseziel?

Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter hat die Pflicht, so schnell wie möglich eine Ersatzbeförderung zu organisieren — bei längeren Ausständen muss der Kunde zum Beispiel mit Bahn oder Bussen zu anderen Flughäfen und von dort aus zum gewünschten Ziel gebracht werden. Kunden können die Ersatzbeförderung per Telefon oder am Schalter des Unternehmens am Flughafen fordern. Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen.

Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?

Normalerweile steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut EU-Fluggastrechtverordnung eine Ausgleichszahlung zu. Bei Streiks gilt diese Regelung jedoch nicht.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort