Flugbegleiter fordern mehr Geld Lufthansa-Streiks treffen auch NRW

Düsseldorf (RP). Lufthansa-Passagiere müssen sich in den nächsten Tagen auf Verspätungen und Stornierungen auch an Flughäfen in NRW einstellen. Nach einem Warnstreik am Drehkreuz Frankfurt will die Flugbegleiter-Organisation Ufo ihre Aktionen bei Deutschlands größter Airline möglicherweise schon am Wochenende fortsetzen – und ausweiten.

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Foto: ddp

Düsseldorf (RP). Lufthansa-Passagiere müssen sich in den nächsten Tagen auf Verspätungen und Stornierungen auch an Flughäfen in NRW einstellen. Nach einem Warnstreik am Drehkreuz Frankfurt will die Flugbegleiter-Organisation Ufo ihre Aktionen bei Deutschlands größter Airline möglicherweise schon am Wochenende fortsetzen — und ausweiten.

"Die räumliche Ausweitung ist der nächste logische Schritt", sagte Ufo-Tarifexperte Joachim Müller. Aktionen mit den Schwerpunkten Düsseldorf und Köln seien "durchaus drin", so der Gewerkschafter.

Die Ufo fordert für die rund 16.000 Flugbegleiter der Lufthansa 15 Prozent mehr Lohn. Diese sollen zum Teil in Form von Geld aufgeschlagen werden, aber auch bessere Arbeitsbedingungen sollen Teil des Pakets sein. Die Lufthansa bot nach eigenen Angaben bisher ein Plus von zehn Prozent, bestehend aus Lohnerhöhung, Ergebnisbeteiligung und Verbesserungsvorschlägen bei den Arbeitsbedingungen.

Nachdem die Ufo dieses Angebot abgelehnt und die dritte Verhandlungsrunde abgebrochen hatte, kam es gestern zu einem dreistündigen Warnstreik in Frankfurt. Rund 40 Flüge mussten gestrichen werden, auch eine Düsseldorfer Maschine war betroffen.

INFORMATION Die Airline informiert aktuell auf www.lufthansa.com oder unter 0180 / 333 6633 (kostenlos) bzw. 01805 / 838426 (14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz).

STORNIERUNG Wessen Flug wegen eines Streiks gestrichen wird, kann ihn am Flughafenschalter oder auch von zu Hause aus stornieren und bekommt sein Geld zurück.

VERSPÄTUNG Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf "Unterstützung", also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Hotel-Übernachtung. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei längeren Strecken gelten längere Fristen.

(RP)
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