Arbeitskampf bei der Lufthansa Flugbegleiter-Gewerkschaft kann weiter streiken

Frankfurt/Düsseldorf · Wer mit der Lufthansa fliegen will, muss vorerst damit rechnen, dass aufgrund des Flugbegleiter-Streiks Flüge gestrichen werden müssen. Das Arbeitsgericht Darmstadt wies den Antrag des Unternehmens zurück, den seit vergangenen Freitag laufenden Streik der Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo in Frankfurt und München zu stoppen.

 Das Arbeitsgericht Darmstadt hat entschieden: In Frankfurt und München können die Flugbegleiter weiter streiken.

Das Arbeitsgericht Darmstadt hat entschieden: In Frankfurt und München können die Flugbegleiter weiter streiken.

Foto: dpa, kne lre fpt wst

Die Lufthansa wird nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichtes Darmstadt vorerst weiterhin Flüge streichen müssen. Die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo ruft zu einem verschärften Arbeitskampf von Mittwoch 4 Uhr bis Freitag 24 Uhr auf.

Fast 100 000 Kunden betroffen

Die Lufthansa strich schon vor der Entscheidung für Mittwoch 930 Flüge an den Airports Frankfurt, München und Düsseldorf. Von den Annullierungen sind insgesamt fast 100 000 Kunden betroffen, wie das Unternehmen am Dienstagabend mitteilte. Es wurde damit gerechnet, dass die Airline sich vor dem Landesarbeitsgericht in Frankfurt gegen die Entscheidung in Darmstadt wehren will.

Das Arbeitsgericht Darmstadt hatte in der Nacht zum Mittwoch argumentiert, die Gewerkschaft habe das Streikziel hinreichend bestimmt. Das Unternehmen hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf eingereicht.

Die Flugbegleiter hatten angekündigt, dass bis zum angekündigten Ende zum Betriebsschluss am Freitag von Mittwoch an alle Lang- und Mittelstreckenflüge bestreikt werden. Aufgerufen sind die Flugbegleiter an allen drei Crew-Standorten Frankfurt, München und Düsseldorf.

Das Arbeitsgericht Darmstadt hatte zunächst versucht, beide Seiten wieder an den Verhandlungstisch zu bringen. Allerdings war Richter Rainer Lösch mit dem Vorschlag gescheitert, sich auf ein Spitzengespräch mit einem sofortigen Stopp des Streiks zu einigen.

Streiks in Düsseldorf untersagt

Anders als Darmstadt hatte das Arbeitsgericht Düsseldorf den Arbeitskampf am Dienstag für rechtswidrig erklärt. Die Gewerkschaft habe ihre Streikziele nicht hinreichend bestimmt formuliert. Auch hier hatte die Lufthansa eine einstweilige Verfügung eingereicht. Die Entscheidung bezog sich aber nur auf den Dienstag und den Standort Düsseldorf.

Lufthansa legte nach der Entscheidung in Düsseldorf noch einmal nach und wollte den Streik des Kabinenpersonals auch für die nächsten Tage vom Arbeitsgericht verbieten lassen. Wie das Gericht mitteilte, reichte die Airline einen weiteren Antrag auf eine einstweilige Verfügung nach, der sich auf die Streikdrohung bis einschließlich Freitag bezieht. Verhandelt werden soll darüber an diesem Mittwoch um 14.00 Uhr.

(gol/lnw)
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