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1300 Flüge abgesagt Gericht erlaubt Streik der Flugbegleiter bei der Lufthansa

Düsseldorf · Die Flugbegleiter der Lufthansa dürfen wie geplant am Donnerstag und Freitag streiken. Das Landesarbeitsgericht wies am Mittwoch die Berufung der Lufthansa gegen ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt zurück.

 Lufthansa muss zahlreiche Flüge absagen.

Lufthansa muss zahlreiche Flüge absagen.

Foto: dpa/Nicolas Armer

Das Gericht hatte eine einstweilige Verfügung auf Untersagen des angekündigten 48-Stunden-Streiks der Gewerkschaft Ufo zurückgewiesen.

Wenn sich in den vergangenen Tagen Vertreter der Unabhängigen Flugbegleiter-Organisation öffentlich zu ihrem für Donnerstag und Freitag geplanten Lufthansa-Streik äußerten, dann nutzten sie dabei immer die gleiche Formulierung: „Wir machen von unserem Grundrecht auf Streik Gebrauch.“ Das war einerseits als Entschuldigung in Richtung der Lufthansa-Passagiere gemeint, die unter dem 48-stündigen Ausstand bei der Kernmarke leiden werden. Das war aber auch ein selbstbewusstes Signal in Richtung des Managements. Das hatte angekündigt, den Streik per einstweiliger Verfügung stoppen zu wollen. Vergeblich.

Die Entscheidung vom Mittwoch ist eine erneute juristische Schlappe innerhalb weniger Wochen für die Lufthansa. So hatte sie angezweifelt, dass Tarifverträge von der Ufo rechtmäßig gekündigt worden seien. Das Arbeitsgericht hatte diesen Streit erst im September zugunsten der Gewerkschaft entschieden.

In einem weiteren Verfahren lässt die Lufthansa vom hessischen Landesarbeitsgericht den Status der Ufo klären. Dabei geht es darum, ob der nach internen Konflikten mehrfach umgebaute Ufo-Vorstand überhaupt noch vertretungsberechtigt ist. Mit genau dieser Begründung lehnt die Lufthansa seit mehreren Monaten Verhandlungen mit der Ufo ab und hat sich stattdessen wieder der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi zugewandt. Mit dieser hatte es bereits erste Sondierungen gegeben.

Der Statusfall wird erst im kommenden Frühjahr verhandelt. Das skurrile daran: Die Ufo ist längst in Vorbereitungen für eine Neuwahl ihres Vorstandes im Februar. Und mit dem, so hat es die Lufthansa erst kürzlich gesagt, wolle man sehr wohl Tarifverhandlungen führen.

Auch ein für Mittwochabend geplantes Friedensgespräch ist vom Tisch. Das bestätigte Ufo-Sprecher Nicoley Baublies auf Anfrage. Ein solches Gespräch mache unter den derzeitigen Voraussetzungen keinen Sinn. Lufthansa-Chef Carsten Spohr persönlich hatte um den Termin mit den Worten gebeten: „Eine Lösung kann nur im Dialog liegen.“ Allerdings witterte die Ufo schon vorab einen PR-Coup, wie Tarifvorstand Daniel Flohr unserer Redaktion gesagt hatte.

Die Lufthansa  strich vorsorglich 1300 Flüge. Betroffen seien 180.000 Fluggäste.  Sie bat Gäste, sich vor Flugantritt auf der Website lufthansa.com unter „Meine Buchungen“ über den Status des Fluges zu informieren. Problem: Am Nachmittag war die Seite komplett überlastet und brach zwischenzeitlich unter dem Ansturm der Kunden zusammen. Auch bei den Service-Hotlines gab es lange Wartezeiten. 

Die Airline räumte allen vom Streik betroffenen Lufthansa-Kunden die Möglichkeit ein, ihren Flug bis zum 15. November umzubuchen oder bei innerdeutschen Flügen  ihr Flug- in ein Bahnticket umzuwandeln. Keine ganz billige Angelegenheit für die Airline. Zudem könnten auf sie weitere Kosten aufgrund von Entschädigungsforderungen durch die Europäische Fluggastverordnung 261/2004 zukommen.  Zwar gilt diese nicht während des Streiks, weil dieser als außergewöhnlicher Umstand gilt. Sind die Folgen allerdings nach dessen Beendigung noch spürbar und die Kunden pünktlich am Check-in, sind nach Angabe von Reiseexperten Entschädigungen je nach Reiseziel zwischen 250 und 600 Euro je Ticket drin.

In den kommenden Tagen könnte es zudem bei anderen Tochtergesellschaften der Kranich-Linie ebenfalls zu Streiks kommen. Auch bei City Line, Eurowings, Germanwings und Sunexpress Deutschland sind Tarifverträge mit der Ufo gekündigt und jederzeit bestreikbar. Die Gewerkschaft hatte sich dafür bei einer Urabstimmung die Rückendeckung ihrer Mitglieder geholt.

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