Arbeitsgericht Lufthansa klagt erneut gegen Pilotenstreik

München · Die Lufthansa hat beim Arbeitsgericht München Eilklage gegen den Pilotenstreik eingereicht. Begründet wird die Klage mit angeblich illegaler Lohnforderung. Der angekündigte Zwei-Tage-Streik der Piloten beginnt um Mitternacht.

 Die Lufthansa-Piloten wollen am Dienstag und Mittwoch wieder streiken.

Die Lufthansa-Piloten wollen am Dienstag und Mittwoch wieder streiken.

Foto: rtr, KP/AA/joh

Die Lufthansa geht abermals juristisch gegen den Streik der Piloten vor. Das Unternehmen habe beim Arbeitsgericht München eine einstweilige Verfügung gegen den ab Dienstag angesetzten Ausstand beantragt, sagte ein Lufthansa-Sprecher am Montag.

Aus Sicht der Airline sei die Lohnforderung der Piloten in Teilen illegal. Aus dem gleichen Grund hatte die Lufthansa bereits am Dienstag voriger Woche in Frankfurt geklagt, war aber gescheitert. Im Kern hatten die Konzernanwälte argumentiert, dass Cockpit insbesondere für ältere Piloten massiv höhere Gehälter fordert und junge Flugzeugführer damit benachteiligt würden.

Arbeitsrichter Richter Becker wies die Klage aber ab und sagte, dass es aber nicht Aufgabe der Justiz sei, über die Löhne von Piloten zu befinden. "Sie als Tarifparteien bestimmen die Lohngrenzen, wie sie es für richtig halten." Auch die Berufung blieb erfolglos. Die Zeit drängt, da die Piloten ab Mitternacht die Fluglinie für zwei Tage lahmlegen wollen.

Am Dienstag trifft es die Deutschland- und Europa-Flüge der Kranich-Airline, am Mittwoch sollen zusätzlich die Flüge nach Übersee am Boden bleiben. Cockpit fordert rückwirkend ab 2012 eine Lohnerhöhung von 3,7 Prozent im Jahr.

Die Lufthansa bietet 0,7 Prozent über eine Laufzeit von gut sechs Jahren. Darüber hinaus geht es in dem Clinch auch um die Alters- und Vorruhestandsversorgung der Flugzeugführer und den Ausbau des konzerneigenen Billigfliegers Eurowings.

(REU/csr)
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