Lufthansa Arbeitsgericht erlaubt Flugbegleiter-Streiks in Düsseldorf

Düsseldorf · Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hat die Streiks der Flugbegleitergewerkschaft Ufo bei der Lufthansa am Standort Düsseldorf erlaubt.

Diese Rechte haben Reisende bei einem Flugbegleiter-Streik
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Foto: dapd, Mario Vedder

Die vierte Kammer des Gerichts wies am Mittwoch einen Antrag der Fluggesellschaft auf eine einstweilige Verfügung gegen die Arbeitsniederlegungen zurück, wie das Arbeitsgericht mitteilte.

Am Standort Düsseldorf dürfe Ufo damit die bis Freitag um Mitternacht angekündigten Ausstände fortsetzen. Für die Standorte Frankfurt am Main und München hatte in der Nacht zum Mittwoch bereits das Arbeitsgericht Darmstadt die Streiks für zulässig erklärt.

Die Lufthansa erwägt, gegen die Entscheidung in Düsseldorf in Berufung zu gehen. Dieser Schritt werde derzeit geprüft, sagte eine Konzernsprecherin in Frankfurt am Main. Sie verwies darauf, dass das Arbeitsgericht in Düsseldorf die Arbeitsniederlegungen der Flugbegleiter am Dienstag noch für rechtswidrig erklärt hatte.

Anders als am Dienstag entschied nun nicht die erste Kammer des Arbeitsgerichts Düsseldorf über die einstweilige Verfügung, sondern die vierte Kammer. Diese kam laut Gericht zu dem Schluss, dass die Tarifziele von Ufo "noch hinreichend bestimmt formuliert" seien. Die Anforderungen daran, dürften "nicht überspannt" werden, erklärte das Gericht.

Ufo habe im Laufe der Tarifverhandlungen "mit ausreichender Klarheit deutlich gemacht", was die Gewerkschaft erreichen wolle.

(AFP)
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