Länder müssen Preise künftig nicht mehr genehmigen Letztes Muskelspiel beim Strom

Düsseldorf (RP). Die NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben verspricht, die beantragten Strompreis-Erhöhungen streng zu prüfen. Das tut sie wohl zum letzten Mal: Denn im Sommer 2007 endet die Tarifgenehmigungspflicht der Länder.

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Foto: ddp

Die NRW-Wirtschaftsministerin macht sich Freunde unter den Bürgern: Ein schlichtes Durchwinken der von den Energieversorgern beantragten höheren Strompreise werde es mit ihr nicht geben, beteuert Christa Thoben (CDU). Der Anlass: 107 der 119 NRW-Versorger haben beim Wirtschaftsministerium - in seiner Funktion als Landeskartellbehörde - den Antrag gestellt, die Stromtarife für Haushaltskunden zum 1.Januar 2007 erhöhen zu dürfen.

Wie schon vor Jahresfrist verspricht die Ministerin, die beantragten Erhöhungen strengstens zu prüfen. Darin hat sie Übung: Thoben hatte bereits zum Jahresbeginn 2006 den Stromkonzernen kräftig auf die Finger geklopft und 60Prozent der Anträge zugunsten der Verbraucher gekappt.

Auch die NRW-FDP unterstützt die Wirtschaftsministerin. Es sei "nach außen hin nicht zu vermitteln", dass die Energieunternehmen einerseits enorme Gewinne verbuchen könnten, aber andererseits die Strompreise heraufsetzen wollten, so der Fraktionsvorsitzende im Landtag, Gerhard Papke. Er sprach sich dafür aus, die von den Unternehmen vorgelegten Unterlagen und Zahlen auf ihre Plausibilität zu überprüfen. Gegebenenfalls müsse den Konzernen eine Absage erteilt werden. Mit dieser Forderung steht der FDP-Politiker nicht alleine.

Der hessische Wirtschaftsminister Alois Rhiel fordert, solange es auf dem Strommarkt keinen wirksamen Wettbewerb gebe, "müssen die Länder durch eine strenge Preiskontrolle verhindern, dass die regionalen Monopolisten die Stromkunden ausbeuten".

Damit ist es aber im nächsten Jahr vorbei. Zumindest was die Vorab-Genehmigung der Haushaltstarife angeht. Im Sommer 2007 endet die "Tarifgenehmigungspflicht"; so sieht es eine neue Regelung im Energiewirtschaftsrecht vor. Die Berliner Regierung hatte sich dabei von zwei Aspekten leiten lassen: zum einen der Hoffnung, dass bis dahin der Wettbewerb am Strommarkt funktioniert; zum anderen soll die Bundesnetzagentur bis dahin alle Netznutzungsentgelte der Stromkonzerne geprüft und voraussichtlich auch gesenkt haben, so dass alternative Anbieter wechselwilligen Stromkunden auch über nicht ihnen gehörende Stromnetze gute Angebote machen können.

Das Ende der Tarifgenehmigungspflicht bedeutet allerdings keinen Freischein für die Stromversorger. Im Nachhinein, also wenn sich Verbraucher oder Konkurrenten über eine Erhöhung beklagen, greift die Kontrollmacht des Ministeriums weiter.

(Rheinische Post)
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