VW-Affäre: Verteidiger kündigen Revision an "Krasser Fall von Klassenjustiz"

Düsseldorf (RPO). Nach den Urteilen gegen zwei Schlüsselfiguren der VW-Korruptionsaffäre hat die Verteidigung angekündigt, in Revision zu gehen. Das Urteil von zwei Jahren und neun Monaten Haft gegen Volkert sei ein "krasser Fall von Klassenjustiz", sagte Volkert-Verteidiger Johann Schwenn nach der Urteilsverkündung.

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Foto: ddp

Anders als vom Gericht gewertet habe VW keinen Vermögensschaden erlitten. Für Ex-Peronalvorstand Peter Hartz habe es mit einer Verurteilung zu einer Bewährungssafe "ein Verfahren 1. Klasse und für Volkert ein Verfahren 2. Klasse" gegeben. Deshalb wolle er das Urteil vor den Bundesgerichtshof (BGH) bringen. Auch der Anwalt Wolfgang Kubicki, dessen Mandant Klaus-Joachim Gebauer zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, will in die Revision gehen.

Der frühere Volkswagen-Betriebsratschef Klaus Volkert war als erster Angeklagter in der VW-Affäre zu einer Haftstrafte ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Braunschweig verhängte am Freitag wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue zwei Jahre und neun Monate Haft gegen Volkert. Der mit ihm angeklagte Ex-Manager Klaus-Joachim Gebauer erhielt wegen Untreue in 40 Fällen ein Jahr auf Bewährung. Das Gericht blieb damit unter den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Volkert und Gebauer hatten vor Gericht die Vergnügungen auf Firmenkosten und Zuwendungen von VW an Betriebsräte eingeräumt. Umstritten blieb jedoch die juristische Wertung dieser Vorgänge.

In einem ersten Prozess wegen der VW-Affäre war der ehemalige Personalvorstand Hartz Ende Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung eines Betriebsrates zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 576.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Landgerichts verschleuderte Hartz Vermögen von VW, indem er ungerechtfertigte Sonderbonuszahlungen von rund 2 Millionen Euro an Volkert anweisen ließ.

Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl wurde im Sommer wegen seiner Verstrickung in die VW-Affäre zu 39.200 Euro Geldstrafe verurteilt.

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