Streit um Schweinegrippe-Impfungen Krankenkassen drohen mit Beitragserhöhungen
Berlin (RPO). Der Streit um die Kosten für die Impfungen gegen die Schweinegrippe geht in die nächste Runde: Jetzt drohen die Krankenkassen mit Beitragserhöhungen. Die Versicherer wollen, dass die Impfungen mit Steuermitteln bezahlt werden - andernfalls werden die Versicherten schon zum 1. Oktober zur Kasse gebeten.
Die Krankenkassen halten eine Beitragserhöhung bereits zum 1. Oktober für notwendig, wenn sie für die Kosten der Schweinegrippen-Impfung aufkommen müssen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung am Donnerstag unter Berufung auf eine Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes zur geplanten Impfverordnung der Bundesregierung.
Sofern die Impfungen nicht mit Steuergeldern bezahlt würden, wäre die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes eine Alternative, heißt es dem Bericht zufolge in dem Papier des GKV-Spitzenverbandes. Sollte die Impfung gegen die Schweinegrippe als "empfohlene Schutzimpfung" eingestuft werden, müssen die Kassen automatisch für die Kosten aufkommen.
Durch die geplante Massenimpfung entstehe ein "unvorhersehbarer Ausgabenanstieg" bei den Krankenkassen in diesem und im nächsten Jahr, begründet der Verband laut "Bild" seine Forderung. Allein die Impfkosten beliefen sich auf bis zu eine Milliarde Euro. Die Kassen erwarten demnach zusätzlich bis zu 125 Millionen Euro Verwaltungskosten, wenn sie - wie von der Regierung vorgesehen - Risiko-Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen unter ihren Versicherten ausfindig machen und anschreiben müssten.
Kritik an Regierung
In diesem Zusammenhang üben die Kassen dem Bericht zufolge heftige Kritik an der Impfverordnung der Bundesregierung. Die Ermittlung von Versicherten mit bestimmten Krankheiten sei ihnen wegen fehlender Informationen in vielen Fällen gar nicht möglich. Das sei zudem mit einem "erheblichen datentechnischen Aufwand" verbunden, der "nicht von allen Krankenkassen bewältigt werden" könne, heißt es in der Stellungnahme.
Die Kassen befürchten zudem, dass viel Impfdosen ungenutzt vernichtet werden müssen, wenn die Impfungen nicht durch die Gesundheitsämter erfolgen. Denn die Impfdosen seien leicht verderblich und würden nur in Zehner-Packs abgegeben. Wenn Hausärzte nur wenige Patienten impften, müssten sie den Rest der angebrochenen Impfdosis vernichten. In diesem Fall sei "mit einem angesichts der Knappheit des Impfstoffs nicht hinnehmbaren Verlust von Impfdosen zu rechnen", heißt es in der Verbands-Stellungnahme.
Ministerium wiegelt ab
Krankenkassen und Bundesregierung streiten derzeit über die Kosten der Impfung. Der Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder schloss in der vergangenen Woche aus, dass Zusatzzahlungen auf die Beitragszahler zukommen. Es gebe keinen Grund für die Krankenkassen, Kosten auf die Versicherten abzuwälzen. Das Ministerium verweist dabei auf ein Plus von rund einer Milliarde Euro in der gesetzlichen Versicherung in diesem Jahr. Die Impfkosten in Deutschland seien aber nur mit 500 bis 550 Millionen Euro veranschlagt.
Mit dem neuen Gesundheitsfonds ist theoretisch denkbar, dass eine Kasse einen Zusatzbeitrag erheben kann, wenn das Geld aus dem Topf nicht ausreicht. Möglich ist ohne die Prüfung der Einkommensverhältnisse ein Betrag von acht Euro im Monat pro Versichertem. Liegt der Betrag über acht Euro, muss die Kasse das Einkommen prüfen und den Beitrag auf ein Prozent des Einkommens begrenzen.
Impfungen gegen Jahresende
Die Massenimpfung gegen die Schweinegrippe ist für Ende des Jahres geplant. Die Weltgesundheitsorganisation WHO empfiehlt, dass vor allem Schwangere und chronisch Kranke geimpft werden. In dieser Gruppe ist die Sterblichkeit bei einer Infektion am höchsten. Hinzu kommen bestimmte Schlüsselgruppen: medizinisches Personal, die Feuerwehr, Polizei und Mitarbeiter des Justizvollzugs.