Kommentar zum BGH-Urteil Urlauber müssen vor Flugausfällen geschützt werden

Düsseldorf · Reisen wird immer billiger — entsprechend nehmen die Pannen zu. Es ist gut, dass der Bundesgerichtshof die Rechte der Urlauber erneut gestärkt hat.

 Auf einem Monitor sind am Flughafen Köln/Bonn annullierten Flüge angezeigt (Symbolbild).

Auf einem Monitor sind am Flughafen Köln/Bonn annullierten Flüge angezeigt (Symbolbild).

Foto: dpa/Oliver Berg

Es ist gut, wenn die Rechte der Urlauber durch den Bundesgerichtshof nun erneut gestärkt werden. Es darf nicht sein, dass Familien die extreme Verspätung eines Jets hilflos hinnehmen müssen. Sie haben das Recht, sich notfalls eine andere Verbindung zu wählen, wenn der Veranstalter ihnen nicht sinnvoll hilft. Dass der Bundesgerichtshof aber klarstellt, von einem schweren Mangel betroffene Reisende müssten dies mit dem Veranstalter auch klären, ist nur selbstverständlich — aber dann muss das Unternehmen auch klar auf diese Pflicht hinweisen.

Das Urteil bestätigt, dass die Tourismusbranche teilweise in einer Krise ist. Billigflüge spielen eine immer größere Rolle, die Übernachtung in vielen Hotels beispielsweise in der Türkei oder Nordafrika ist extrem preisgünstig, die Ansprüche der Urlauber trotzdem hoch, die Renditen vieler Reiseunternehmen im Keller.

Was müssen Reisende lernen? Sie müssen ihre Rechte kennen. Sie dürfen sich nicht alles gefallen lassen. Sie müssen sich aber auch eingestehen: Wenn Reisen immer billiger wird, ist echte Qualität schwer zu halten. Früher war Reisen Romantik, heute ein Massengeschäft.

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