Gericht gibt Fluglotsen-Gewerkschaft recht Kein Schadenersatz für Airlines

Frankfurt · Die Lufthansa und andere Fluglinien sind mit einer 3,3 Millionen Euro schweren Schadenersatzklage gegen die Fluglotsengewerkschaft GdF vor Gericht gescheitert.

Diese Airlines sind in Europa verboten
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Foto: AP, AP

GdF muss wegen Streikaufrufen im August vergangenen Jahres keinen Schadenersatz an die Lufthansa, Air Berlin sowie Ryanair zahlen, wie Richterin Natascha Ahmad vom Arbeitsgericht Frankfurt am Donnerstag urteilte.

Hintergrund sind zwei Streikaufrufe vom August 2011. Nach monatelangem Tarif-Clinch mit der Deutschen Flugsicherung (DFS) hatte die Gewerkschaft damals die Fluglotsen in ganz Deutschland in den Ausstand gerufen.

Beide Streiks wurden in letzter Minute abgeblasen. Die Airlines sind der Ansicht, dass beide Streikaufrufe rechtswidrig waren.

Die Gewerkschaft sieht das anders und verweist darauf, dass die Fluglinien nur mittelbar von einem Ausstand betroffen gewesen wären - einzig Bestreikter wäre der Arbeitgeber - also die Flugsicherung - gewesen.

Der Anwalt der Fluggesellschaften, Thomas Ubber, kündigte umgehend an, nach einer Prüfung des Urteils aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen zu wollen.

(REU)
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