Einzelhandel warnt vor Bürokratie Kassenbon wird 2020 zur Pflicht

Berlin · Um Steuerbetrug zu verhindern, muss ab September 2020 für jeden Einkauf ein Kassenbon ausgestellt werden - auch für die Brötchen beim Bäcker. Der Einzelhandel befürchtet Bürokratie und hohe Kosten.

 Die Auslage einer Bäckerei (Archivbild).

Die Auslage einer Bäckerei (Archivbild).

Foto: dpa/Bernd Weissbrod

Einen enormen bürokratischen Aufwand und erhebliche Kosten befürchtet der deutsche Einzelhandel durch eine neue Pflicht zum Kassenbon. „Im Einzelhandel in Deutschland rechnen wir mit mehr als zwei Millionen Kilometern zusätzlicher Länge an Kassenbons im Jahr“, sagte der Steuerexperte des Handelsverband Deutschland (HDE), Ralph Brügelmann. Die Anzahl und Länge der auszugebenden Kassenzettel werde spürbar zunehmen. Besonders stark betroffen seien Unternehmen, die viele günstige Artikel verkaufen. Über das Thema hatte zuvor die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Die Kassenbon-Pflicht ist Teil der Kassensicherungsverordnung, die Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindern soll. Demnach sollen Kassen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Ursprünglich sollten alle Kassen bis zum Jahresbeginn 2020 die neuen Vorschriften erfüllen, das Finanzministerium räumte nun Zeit bis Ende September ein. Der HDE kritisierte, die benötigte Technik sei noch nicht am Markt verfügbar und die Umstellung kostspielig. „Erste grobe Kostenschätzungen liegen einschließlich Installation zwischen 300 und 500 Euro pro Kasse.“

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet zudem mit mehr Ausgaben im laufenden Betrieb. Die Bon-Pflicht „bedeutet gerade für kleine Händler erhebliche Mehrkosten für Papier, Druck und Entsorgung der liegengebliebenen Bons“, sagte Steuerexperte Rainer Kambeck.

Laut Brügelmann könne die Umstellung der Kassen Steuerbetrug zwar eindämmen, die Beleg-Pflicht trage aber nicht dazu bei. „Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich.“

(jco/dpa)
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